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Noch keine
Einigung

Taschenwärmer-Unfall


Bad Oeynhausen (cb). Bei der Nutzung eines Taschenwärmers in Herzform hat die sechsjährige Janna Reinkensmeier aus Volmerdingsen Verbrennungen zweiten Grades erlitten (WESTFALEN-BLATT vom 16. Februar). Bislang gibt es in der Auseinandersetzung mit der Vertriebsfirma keine Einigung. Das hat der Anwalt der Familie, Daniel Farrokh, gestern auf Anfrage bestätigt.
In einer Stellungnahme hatte die in Karben ansässige Firma im Februar alle erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Bei sachgemäßer Handhabung des Taschenwärmers sei ein solcher Vorfall nicht denkbar. Mit seinem jüngsten Schreiben in dieser Sache hatte Farrokh der Vertriebsfirma eine Frist bis zum 6. März gesetzt. Er rief das Unternehmen auf, vor dem Hintergrund einer Schadensersatzforderung ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Der Rechtsanwalt: »Meine Mandantin ist durch das fehlerhafte Produkt zu Schaden gekommen. Da wir es im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes mit einer Gefährdungshaftung zu tun haben, kommt es auf ein Verschulden der Vertriebsfirma nicht an.«
Das geplatzte Herz befinde sich bei ihm zu Verwahrung und könne im Zuge eines Sachverständigen-Gutachtens eingehend untersucht werden. Sollte es zu keinem Vergleich kommen, will Farrokh der Familie Reinkensmeier dazu raten, zur Klärung des Streitfalls ein Gericht anzurufen.

Artikel vom 09.03.2006