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Frau im Bad
vergewaltigt

32-jähriger muss ins Gefängnis

Rahden/Minden (ni). Zwei Jahre und sechs Monate Haft, lautete das Urteil gegen einen 32-jährigen Gebäudereiniger aus Rahden. Dem Arbeitslosen wurde vor dem Schöffengericht Minden von der Anklage vorgeworfen, vor fast vier Jahren seine damalige Ehefrau vergewaltigt zu haben.

Der Familienvater lebte zum Tatzeitpunkt bereits getrennt von seiner 32-jährigen Ehefrau, die sich scheiden lassen wollte. Als die Hausfrau und Mutter dem Angeklagten die gemeinsamen Kinder zur Betreuung bringen wollte, kam es zum Übergriff: Die Kinder waren bereits im Wohnzimmer, als der Angeklagte die Frau auf der Flurtreppe an den Haaren zurückriss und sie ins Badezimmer seiner Wohnung drängte.
Hier - so die Geschädigte - habe er sie festgehalten und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen.
Am Folgetag suchte das Opfer einen Gynäkologen auf und ließ sich die »Pille danach« verschreiben. Einen weiteren Tag später suchte sie den selben Arzt wieder auf und klagte über Schmerzen. Auf Nachfrage des Mediziners erklärte die Frau, dass sie von ihrem Mann vergewaltigt worden sei.
Zum Zeitpunkt der Tat im Jahr 2002 war die Geschädigte mit einem neuen Lebensgefährten zusammen, mit dem sie inzwischen zwei gemeinsame Kinder hat. Erst nach gut eineinhalb Jahren erstattete die Frau Anzeige wegen der Vergewaltigung. Inzwischen hatte es ein erneutes Zusammenleben mit dem Ehemann gegeben, das den Scheidungsprozess verzögerte. Auf Anraten ihres Psychologen erstattete die Frau schließlich Anzeige, »um mit dem Vorfall abschließen zu können«, wie sie erklärte. Zwei weitere Jahre zogen ins Land, bis es am Dienstag zum Prozess kam.
Der Angeklagte schilderte den Vorfall völlig anders. Wohl hätte seine getrennt lebende Frau die Kinder gebracht. Später, nachdem eine Freundin die Kinder abgeholt hätte, habe man sich dann in einer Imbissbude getroffen, sei gemeinsam gegangen und habe in freier Natur an der Aue einvernehmlich den Beischlaf vollzogen.
Diese Version wurde von der Klägerin zurückgewiesen. Sie räumte aber ein, dass es in der Zeit des erneuten Zusammenlebens in der Versöhnungsphase wieder einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben haben könnte.
Der Ehemann stritt die Vergewaltigung ab. Sein Anwalt wandte ein, dass die Klage der Ehefrau gerade in einer heißen Phase des Streites um das Umgangsrecht erstattet worden sei. Auch wollte der Jurist weitere Zeugen - unter anderem die Mutter des neuen Lebensgefährten - gehört wissen. Der im Gerichtssaal formulierte Antrag des Verteidigers wurde jedoch von der Richterin aus formalen Gründen zurückgewiesen.
»Es ergeben sich konkrete Hinweise darauf, dass die Angaben der Ehefrau stichhaltig sind, vor allem durch die Aussage des Arztes«, erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Auch der Anwalt der Nebenklägerin stellte eine nachvollziehbare Schilderung der Tat fest. »Die Erinnerungslücken meiner Mandantin sprechen eher für sie«, meinte er. Der Verteidiger sprach dagegen von groben Widersprüchen. Er gab zu bedenken, dass die Vergewaltigung möglicherweise als rettende Lösung in der Frage der Vaterschaft des im Tatzeitraum gezeugten Kindes vorgeschoben worden sein könnte.
Richterin Niewerth entschied trotz der Bemühungen des Verteidigers gegen den Angeklagten. In ihrer Urteilsbegründung sagte sie: »Wir waren alle nicht dabei. Dennoch war das Kerngeschehen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs ohne den Willen der Geschädigten«. Die »Demontage der Zeugin« durch den Verteidiger überzeuge nicht. »Letztlich ist es zur Härtefall-Scheidung gekommen, weil die Zeugin nicht mehr wollte. Und die Klägerin hat sich entschlossen, dieses Verfahren ohne Geständnis des Angeklagten durchzuziehen. Jeder Jurist weiß, wie unangenehm es ist, jedes Detail einer Vergewaltigung erzählen zu müssen.«

Artikel vom 09.03.2006