09.03.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gericht weist Klage zurück


Lübbecke (jug). Das Verwaltungsgericht Minden hat gestern die Klage eines Lübbeckers zurückgewiesen. Der Mann hatte gegen eine Verfügung des Kreises geklagt, wonach auf seinem Grundstück Untersuchungen stattfinden sollen, um zu überprüfen, ob dort Altlasten vorhanden sind oder nicht.
Wie ein Gerichtssprecher erklärte, hätten Voruntersuchungen auf dem Gelände einer ehemaligen Werkzeugmaschinenfabrik Verdachtsmomente auf eine Verunreinigung mit Kohlenwasserstoffen gegeben. Ob nun tatsächlich Schweröle im Boden sind oder nicht, und wenn ja, wie sie sich ausbreiten, sollten nun weitere Untersuchungen klären. Dazu seien die Einrichtung von Grundwassermessstellen und Rammkernsondierungen nötig. Kostenpunkt: 2 000 bis 3 000 Euro, die der Eigentümer zu tragen hätte.
Diskutiert worden sei vor allem, ob durch die Voruntersuchungen ein ausreichender Altlastenverdacht vorhanden sei. Dass Gericht sah dies aber als gegeben an, da die Richtwerte, die für die Einleitung weitergehender Maßnahmen ausschlaggebend sind, in Teilen um bis zum 20-Fachen überschritten worden seien.

Artikel vom 09.03.2006