07.03.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Trend zur günstigen Bestattung

Stadt beklagt Mindereinnahmen und schlägt Gebührenerhöhung vor

Herford (ram). Eine zum Teil deutliche Erhöhung der Friedhofsgebühren bei gleichzeitiger Senkung des Öffentlichkeitsanteils von 20 auf 10 Prozent schlägt die Stadtverwaltung Herford vor. Insgesamt sollen die Gebühren um 20 Prozent angehoben werden, bei Urnenbestattungen sind aber auch deutlich größere Steigerungen geplant.

Die Verwaltung weist jedoch zugleich darauf hin, dass die letzte tatsächliche Gebührenanhebung zum 1. Januar 2001 erfolgt sei. Mit finanziellen Zwängen wird der Schritt nun begründet. So sind die Sonderrücklagen »Städtische Friedhöfe« von 2002 mit 388 000 Euro auf 35 700 Euro zum Jahresende 2005 zusammengeschmolzen. Immer mehr Bürger seien aufgrund der wirtschaftlichen Situation dazu gezwungen beziehungsweise wählen die günstigste Bestattung, heißt es in der Vorlage zur Bauauschusssitzung (Donnerstag, 9. März). So werde bei Ausschmückungen und Dekorationen gespart, Nutzungsrechte an Grabstätten nach Beendigung der Nutzungszeit nicht verlängert. Es werden häufiger Einzelstellen und weniger Familiengrabstätten erworben. Auch der Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen mache sich bemerkbar. Zudem habe die Zahl von Urnenbeisetzungen zugenommen. All dies habe zu Mindereinnahmen bei den Gebühren geführt, was im Vergleich 2002 und 2005 immerhin 278 000 Euro ausmacht. Durch die Gebührenanhebung, aber auch durch die Auflösung der noch vorhandenen Rücklage sowie durch die Verschiebung der Sanierung der Friedhofsmauer an der Hermannstraße soll der Gebührenhaushalt »Städtische Friedhöfe« laut Planentwurf für 2006 ausgeglichen werden.
Zudem soll die Verringerung des Öffentlichkeitsanteils von 20 auf 10 Prozent zu Einsparungen im allgemeinen Haushalt von etwa 95 000 Euro führen.
Sollte sich die Politik den Vorschlägen der Verwaltung anschließen, so würden sich die Bestattungsgebühren folgendermaßen ändern: Bestattung einer Urne oder Asche (auf allen Friedhöfen) von 102 Euro auf 290 Euro (bei 20 Prozent Öffentlichkeitsanteil) oder 316 Euro (bei 10 Prozent Öffentlichkeitsanteil). Bei Wahlgrab für Erdbestattung je Lagerstelle von 882 Euro auf 1005 Euro (bei 20 Prozent Öffentlichkeitsanteil) oder 1100 Euro (bei zehn Prozent Öffentlichkeitsanteil); Grabkammer für Urnenstelen von 1500 Euro auf 1625 oder 1773 Euro; Urnengrab in einer Gemeinsschaftsgrabanlage von 325 auf 555 oder 606 Euro.

Artikel vom 07.03.2006