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Urteil soll
abschrecken

Prozess gegen Dealer

Herford/Löhne (cl). Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe verhängte das Herforder Schöffengericht gegen den knapp 28 Jahre alten Russlanddeutschen Franz K. (Name geändert). Dieses Strafmaß hatte auch Staatsanwältin Anett Poßecker in ihrer letzten Sitzung gefordert - sie ist wieder Amtsrichterin.

Die Summe der Einzelstrafen für den gewerbsmäßigen Kokainhandel hätte stolze 81 Jahre betragen! Dabei war dem Angeklagten noch der strafmildernde Kronzeugenrabatt zugestanden worden, weil er gegenüber Kripo und Staatsanwaltschaft kräftig ausgepackt hatte.
Am 5. Dezember war Franz K. festgenommen worden und sitzt seither hinter Gittern. Wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr blieb er in Unfreiheit. Verteidigerin Christiane Herzig legte sofort Berufung ein. In der Zeit bis zur Verhandlung vor dem Bielefelder Landgericht kann ihr Mandant in anderen Prozessen beweisen, ob er zu seinen belastenden Aussagen gegen die übrigen Akteure steht - viele leiden nach einem milden Urteil plötzlich unter Gedächtnisschwund.
Franz K. ist selbst nicht kokainabhängig, sondern konsumiert nur höchst selten. Seine Bezugsquellen waren das gelbe Asylantenheim in Löhne, ein Arbeitskollege in Preußisch Oldendorf und ein Dealer in Dortmund, den ein Löhner Asylbewerber vermittelt hatte.
Der Vorsitzende Richter Bernd Kahre begründete das Strafmaß ohne Bewährung: »Bei einem Umfang von etwa 700 Gramm Kokain im zweiten Halbjahr 2005 muss das Urteil auch eine gewisse abschreckende Funktion haben. Wäre die Kripo Ihnen nicht auf die Spur gekommen, wäre alles fröhlich weitergegangen!«

Artikel vom 07.03.2006