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Öffentliche Bekanntmachung
Staatliches Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
Dienstgebäude: Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld
Aktenzeichen:Datum:
51.0046/05/0701.12. 3. 06
Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Antragsteller:
Ferkelhof Helmern GmbH & Co.KG, Lange Str. 25,
33181 Bad Wünnenberg
Gemäß § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit bekanntgegeben, dass dem Antragsteller,
der Ferkelhof Helmern GmbH & Co. KG, Lange Str. 25, 33181 Bad Wünnenberg, mit Bescheid vom 2. 3. 2006 die Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer
Anlage zum Halten von Sauen mit 2 316 Plätzen
sowie zum Lagern von max. 5 655 m3 Gülle
auf dem Betriebsgelände in 33181 Bad Wünnenberg-Helmern
Gemarkung:
Helmern
Flur:
1
Flurstück:
32
erteilt wurde.
Die Genehmigung enthält Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, des Veterinärrechtes, des Tierschutzes und des Baurechtes.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft dieses Bescheides von der Genehmigung Gebrauch gemacht worden ist.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung und die Festsetzung der Kosten kann innerhalb eines Monats nach der Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich an das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL, Kammerratsheide 66, 33609 Bielefeld, zu richten oder zur Niederschrift in einer der Dienststellen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Der Genehmigungsbescheid mit den dazugehörigen Antragsunterlagen lliegt in der Zeit vom 13. 3. 06 bis einschließlich 24. 3. 2006 beim
-
Staatlichen Amt für Umwelt und Arbeitsschutz OWL,
Dienststelle Paderborn, Am Turnplatz 31, 33098 Paderborn
und bei der
-
Stadt Bad Wünnenberg, Kirchstr. 10, 33181 Bad Wünnenberg
Zimmer 2 (Bauamt)
aus.
Er kann an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden,
des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL
- montags bis freitags
- sowie nach Vereinbarung
von  7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

der Stadtverwaltung Bad Wünnenberg
- montags bis freitags
- montags und dienstags
- donnerstags
- sowie nach Vereinbarung
von  8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

eingesehen werden.
Im Auftrag
gez. Rehage

Artikel vom 13.03.2006