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Heimaufsicht: Die Heimaufsicht des Kreises Gütersloh ist Teil der Abteilung Arbeit und Soziales. Nach dem Heimgesetz ist es ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Interessen der älteren, behinderten oder pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen beachtet und geschützt werden. Zudem soll die Heimaufsicht die Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherstellen.
© VERLER ZEITUNGFolge 691

Artikel vom 22.04.2006