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Verkauf in Häppchen

Verrentung der Immobilie schließt Lücke

Die Idee klingt verlockend: Das Eigenheim ist abbezahlt, Erben gibt es keine. Warum also nicht das Haus gegen Zahlung einer monatlichen Leibrente verkaufen?Ein Zweifamilienhaus bietet sich zur Verrentung an. Unten wohnt zum Beispiel der Verkäufer, oben der Käufer.
Bei der so genannten Verrentung wird die Immobilie an einen Käufer übertragen. Zumeist wird vertraglich vereinbart, dass dieser zunächst einen Basispreis bezahlt. Den Rest der Summe erhält der Verkäufer in Raten als Rentenzahlung bis zu seinem Lebensende. Dieses Modell ermöglicht es Immobilienverkäufern, ihre persönliche Rentenlücke zu schließen. Selbst genutzte Einfamilienhäuser sind für die Verrentung ungeeignet.
Als Berechnungsbasis für die Höhe der Rente wird der Verkehrswert der Immobilie sowie das Alter des Verkäufers herangezogen. Will der Verkäufer zudem ein lebenslanges Wohnrecht, vermindert sich der Verkaufswert der Immobilie entsprechend. Anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung, die aus statistischen Sterbetafeln hervorgeht, wird die Rente errechnet, die der Käufer dem Verkäufer bis zu dessen Lebensende monatlich überweist. Üblich ist es, mögliche Geldwertschwankungen durch Inflation mit einer Koppelung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes abzufedern.
Vertraglich kann beispielsweise vereinbart werden, dass die Rentenzahlung angepasst wird, sobald sich dieser Index um zehn Punkte verändert. Ein Risiko ist für den Verkäufer, dass der neue Eigentümer zahlungsunfähig wird und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Durch Eintrag einer Reallast ins Grundbuch oder einen Anspruch auf Rückübertragung kann für den Verkäufer ein finanzieller Nachteil ausgeschlossen werden. Das heißt, dass der Verkäufer auch bei einer Zwangsvollstreckung nicht leer ausgeht.

Artikel vom 04.03.2006