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Osterfeuer mit Auflagen

Verstöße werden teuer: Satzung liegt zur Beratung vor


Löhne (LZ). Um die Regelung der Brauchtumsfeuer zu Ostern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, will die Stadt eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates befasst sich am kommenden Donnerstag, 9. März, in seiner Sitzung im großen Saal des Rathauses mit der Frage.
Da zunächst der nichtöffentliche Teil behandelt werden soll, beginnt die Zusammenkunft diesmal um 19.15 Uhr. Die von Rat und Verwaltung an die Löhner Bürger gerichteten Appelle zum freiwilligen Verzicht auf derartige private Osterfeuer blieben weitestgehend unbeachtet, heißt es in dem Bericht der Verwaltung.
Künftig soll das Abbrennen eines Osterfeuers vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin angezeigt werden. Dabei müssen Name und Anschrift des Veranstalters und der verantwortlichen Personen sowie das Alter und unter anderem Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr genannt werden.
In der am Donnerstag zu beratenden Satzung werden auch Abstandsregelungen genannt und Hinweise zum Verbrennungsmatgerial gegeben.
Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden, heißt es im letzten der sieben Paragraphen.

Artikel vom 03.03.2006