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Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, dem 29. März 2006, um 10.00 Uhr, im Amtsgericht Lübbecke, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke, Erdgeschoss, Saal 1,
das im Wohnungsgrundbuch von Lübbecke, Blatt 3224, eingetragene Wohnungseigentum
Grundbuchbezeichnung:
1.926/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, bestehend aus den drei Flurstücken
Gemarkung Lübbecke, Flur 23, Flurstück 791, Gebäude- und Freifläche, Hahlerstraße 60a, 60b, 60c, 62a, 62b, 64a, 64b, 64c, 11.697 m2 groß
Gemarkung Lübbecke, Flur 23, Flurstück 1328, Gebäude- und Freifläche, Hahlerstraße, 976 m2 groß
Gemarkung Lübbecke, Flur 23, Flurstück 792, Verkehrsfläche, Hahler-straße, 284 m2 groß
verbunden mit dem Sondereigentum an der im II. Obergeschoss - links - des Hauses Hahlerstraße 60a gelegenen, im Aufteilungsplan mit der Nummer 5 bezeichneten Wohnung und dem mit derselben Nummer bezeichneten Kellerraum, ferner verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an dem Einstellplatz mit der Nummer 24.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in Lübbecke, Blatt 3220 bis 3223 und 3225 bis 3267) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Der Wohnungseigentümer bedarf zur Weiterveräußerung der Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht im Falle der Veräußerung an Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie oder bei einer Veräußerung im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Konkursverwalter.
Im übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 5. 12. 1979 Bezug genommen.
versteigert werden.
Laut Gutachten handelt es sich um eine ca. 74 m2 große Wohnung in einer aus drei Wohnblöcken mit insgesamt 48 Wohnungen bestehenden Wohnungs-
eigentumsanlage, Ursprungsjahr ca. 1965. Es besteht teilweise Renovierungs- und Reparaturbedarf.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 51.800,00 EUR festgesetzt.
Lübbecke, 4. 1. 2006

Amtsgericht
7 K 39/04

Artikel vom 04.03.2006