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Contra: Grobe Wettbewerbs-Verzerrung


Gütersloh und seine »Stadtmütter und Stadtväter« können sich glücklich schätzen, eine so wünschenswert vielfältige, blühende Musikschullandschaft zu haben. Neben der kommunalen Musikschule gibt es noch eine große Anzahl freier Musikschulen in Gütersloh, die ausnahmslos alle sehr engagiert ihre Arbeit erledigen.
Ein großer Vorteil der freien Musikschulen ist in einer vorzüglichen, sehr individuell gestalteten Beratung der Eltern und Kinder bereits vor Unterrichtsbeginn zu finden. Das beginnt in der Musikschule Ligensa etwa damit, dass Kinder kostenlos mit einem Gehör-, Rhythmus- und Allgemeintest musikalisch geprüft werden.
In diesem Rahmen werden dann auch pädagogische Ansätze ermittelt, die unter anderem zur Auswahl des richtigen Instrumentes beitragen. Erst danach erfolgt die spezifische Zuteilung der Schüler zu einem geeigneten Lehrer.
Ebenso werden den Schülern von den freien Musikschulen auch musikalische Ensembles verschiedenster Art - Streichensembles, Bläserensembles, Schüler-Bands, bis hin zu gemischten Chören und Kinderchören - angeboten und natürlich damit verbundene Konzerte. Auch an Wettbewerben wie »Jugend musiziert« sind private Musikschulen immer mit beachtlichen Erfolgen ganz vorn dabei.
Freie Schulen kosten dem Steuerzahler, also allen Bürgern, keinen einzigen Cent. Im Gegenteil wird die großzügige jährliche Bezuschussung etwa der kommunalen Musikschule von allen Steuerbürgen, so eben auch von den Eltern der Kinder freier Musikschulen, sowie den Inhabern der Schulen mit erbracht. Die Frage, ob das so richtig ist, muss in diesem Zusammenhang erlaubt sein. Die freien Musikschulen erhalten keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, was nicht nur aus Sicht der freien Musikschulen, sondern auch aus der Perspektive der Eltern eine grobe Wettbewerbsverzerrung darstellt. Mangelnde finanzielle Zuflüsse im Einnahmebereich werden bei den freien Musikschulen dadurch ausgeglichen, dass kein zusätzliches Personal für Planung, Verwaltungsarbeit und Organisation eingestellt wird. Diese zusätzlichen Aufgaben werden im Allgemeinen von der Schulleitung und deren Familienangehörigen mit erledigt.

Artikel vom 02.03.2006