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Amtliche Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 der Stadt Warburg mit Anlagen liegt ab sofort gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zurzeit gültigen Fassung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Stadtverwaltung Warburg, Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg, Zimmer 411.
      Die Dienststunden sind wie folgt:
      vormittags
      montags bis freitags von        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
      nachmittags
      nur montags und donnerstags  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung Einwendungen in den o.g. Diensträumen oder schriftlich bei dem Bürgermeister der Stadt Warburg, Finanzverwaltung, Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg bis zum 28. März 2006 erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
34414 Warburg, den 27.02.2006
Stadt Warburg
Michael Stickeln
Bürgermeister

Artikel vom 08.03.2006