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Illegal Rüstungsgüter geliefert?

Haftbefehl gegen »Meldeauflagen« außer Kraft gesetzt


Karlsruhe (dpa). Nach der Verhaftung von zwei mutmaßlichen Spionen wird nun untersucht, ob die Verdächtigen tatsächlich illegal Rüstungsgüter ins Ausland geliefert haben. Wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, Frauke-Katrin Scheuten, am Wochenende mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen einen Deutschen (59) »gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt«. Details zu Identität und Herkunft des verhafteten Ausländers (41) nannte sie nicht.
Ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hatte gegen die beiden Männer am Freitagabend Haftbefehle wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit erlassen. Die bei einer Razzia in Frankfurt/Main gefassten Männer sollen sich in Deutschland im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes um die Beschaffung von Rüstungsgütern für Trägertechnologie sowie für die konventionelle Bewaffnung militärischer Streitkräfte bemüht haben.
Um welchen Staat es sich handelt, wollte die Bundesanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen. Nach Angaben eines deutschen Regierungsvertreters arbeiteten beide für den Iran. Bei der Razzia am Donnerstag hatte Generalbundesanwalt Kay Nehm insgesamt zwölf Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland durchsuchen lassen.
In den vergangenen Monaten war der Deutsche angeblich damit befasst, Steuerungskomponenten für Flugkörper, Apparaturen für die Herstellung von Teilen der europäischen Trägerrakete Ariane IV, militärische Funk- und Nachtsichtgeräte sowie Waffenläufe in Deutschland einzukaufen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. 20 militärische Funkgeräte sollten zur Verschleierung des Endabnehmers über Drittstaaten exportiert werden. Diese Lieferung konnte durch Intervention des Zollkriminalamtes und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestoppt werden.

Artikel vom 27.02.2006