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Schon Kinder
trinken Bier

AK »Sucht« zu Karneval und Alkohol

Brakel/Kreis Höxter (WB). Ein klares Ja zu Spaß und Verantwortung sagen in diesem Jahr die Mitglieder des Arbeitskreises Suchtvorbeugung und Gesundheitsförderung im Kreis Höxter mit Blick auf den Höhepunkt der Karnevalssaison.

Seit Jahren ist der Trend zu erkennen, dass immer jüngere Kinder und Jugendliche während der tollen Tage in gesundheitsschädlichem Maß Alkohol wie Bier und Sekt konsumieren. Der Arbeitskreis ruft alle Erwachsenen im Kreis Höxter dazu auf, während der Karnevalsfeierlichkeiten Gefahren und Gesundheitsschädigungen von jungen Menschen abzuwenden. »Vergangenes Jahr hatte ich so viel getrunken, dass der Karnevalsumzug für mich im Zelt des Malteser Hilfsdienstes endete«, warnt Ralf B. (Name geändert), 15 Jahre, seine Schulkameraden. Für den Jungen steht fest, dass er in Zukunft nicht mehr bedenkenlos große Mengen alkoholhaltiger Mixgetränke zu sich nehmen wird.
Die Mitglieder des aus Fachleuten von Kreisjugendamt, Kreispolizeibehörde, Beratungszentrum Brakel und Schule bestehenden Arbeitskreises Suchtvorbeugung sehen auch im Kreis Höxter eine Zunahme der riskanten Trinkgewohnheiten bei Jugendlichen. Damit junge Menschen nicht ähnliche Erfahrungen wie Ralf B. machen müssen, sei es - nach Meinung der Experten - von größter Bedeutung, frühzeitig Verantwortung zu übernehmen und auf Alkohol trinkende Jugendliche mäßigend einzuwirken. Dies gelte gerade auch im Straßenkarneval, den viele Jugendliche nutzen, um unbeobachtet Alkohol zu trinken. Ebenso seien die Bestimmungen des Jugendschutzes in der närrischen Zeit nicht außer Kraft gesetzt.
Eltern, Gastwirte, Vereinsvor-stände und Menschen mit Fragen zum Jugendschutzgesetz können sich mit konkreten Anfragen an die Mitarbeiter von Kreisjugendamt (Nordkreis: 05271-956-311, Südkreis: 05272-373119), Kreispolizeibehörde Höxter - Kommissariat Vorbeugung (05271-962-1350), Brakel Sucht- und Drogenberatung (05272-3714-60) wenden. Wichtige Bestimmungen: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in Gaststätten, Festhallen und Bierzelten aufhalten. Jugendlichen ab 16 Jahren darf die Anwesenheit bis 24 Uhr gestattet werden. Branntweinhaltige Getränke gibt es erst ab 18!

Artikel vom 25.02.2006