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Furcht vor der
Vogelgrippe im
Kreis wächst

Appell: Alle Geflügelbestände melden

Stemwede/Altkreis Lübbecke (WB/weh). Das Kreis-Veterinäramt in Minden ist wegen der Geflügelpest auf Rügen in Sorge. Das geht aus einer Mitteilung der Mindener Behörde hervor.

Bisher wurden im Mühlenkreis seit Samstag vergangener Woche etwa 50 Funde von toten Vögeln gemeldet, von denen sechs zur Laboruntersuchung nach Detmold gebracht wurden. Bislang haben die Untersuchungen des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes aber keinen Verdacht auf Vogelgrippe ergeben.
»Die schnelle Ausbreitung der Viren auf der Insel Rügen und in den angrenzenden Gebieten von Mecklenburg-Vorpommern lässt allerdings befürchten, dass über Möwen und andere Wildvögel die gefährlichen Seuchenerreger auch in unsere Region gelangen können«, so der Kreis.
Zurückliegende Seuchenzüge hätten gezeigt, »dass eine effiziente Bekämpfung nur möglich ist, wenn dem zuständigen Veterinäramt alle Tierhalter mit genauen Daten bekannt sind.« Das Fehlen von Informationen erschwere den zuständigen Behörden eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung, was unter Umständen zu einer unkontrollierten Ausbreitung beitragen und immens hohe wirtschaftliche Schäden verursachen könne, warnen die Veterinäre.
Daher weist die Behörde eindringlich auf die Notwendigkeit hin, dass jeder Geflügelhalter seinen Bestand dem Veterinäramt anzuzeigen hat. Zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder Tauben. Wer bis jetzt seine Geflügelhaltung noch nicht gemeldet hat, muss dies umgehend unter Tel. 0 57 1/807-23 61 oder -2390 nachholen. Selbst Hobbyhaltungen mit nur einem Tier sind meldepflichtig.
Gemeldet werden müssen Standort der Haltung, Art und Anzahl der Tiere, Name und Anschrift des Halters«, betont die Behörde. Für die Meldung kann auch von der Homepage www.minden-luebbecke.de unter »downloads« ein Meldeformular heruntergeladen werden.
»Wer die Anmeldung seines Geflügelbestandes bisher versäumt hat, sollte im Eigeninteresse dieses sofort nachholen, da sonst hohe Bußgelder drohen«, warnt das Kreisveterinäramt. Bereits registrierte Geflügelhalter müssen bei wesentlichen Änderungen der Bestandsgröße die aktuellen Tierzahlen melden. Ebenso ist die Aufgabe der Geflügelhaltung dem Veterinäramt anzuzeigen, damit aktuelle Bestandszahlen vorliegen.
Des Weiteren wird nochmals auf die strikt einzuhaltende Stallpflicht hingewiesen. Geflügelhalter, die stattdessen eine Voliere mit festem Dach und vogelsicheren Seitenbegrenzungen (zum Beispiel engmaschiger Draht) haben, müssen dies unverzüglich schriftlich beim Veterinäramt anzeigen.
Der Kreis Minden-Lübbecke stellte gestern noch einmal klar, dass er - im Gegensatz zu anderen Kreisen in OWL - keinerlei Ausnahmen von der Stall- beziehungsweise »Volierenpflicht« zulassen wird.
»Die Bürger verhalten sich sehr aufmerksam im Zusammenhang mit Beobachtungen zur Vogelgrippe«, erzählt Heike Blöbaum von der Pressestelle des Kreises. »Täglich gehen etwa 30 bis 60 Anrufe im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke ein. Die Mitarbeiter beantworteten überwiegend Fragen zu aufgefundenen Vögeln und zu den weiteren Maßnahmen. Dabei konzentriert sich das fachliche Interesse bei tot aufgefunden Wildvögeln auf Schwäne, sonstiges Wassergeflügel sowie Möwen, Fasane, Rebhühner und Greifvögel.
Funde von einzelnen toten Singvögeln oder Tauben brauchen nicht gemeldet zu werden, da sie derzeit in seuchenfreien Regionen nicht als Seuchenüberträger gelten.
Wenn ein Anruf im Kreishaus eingeht, entscheiden die Fachleute, ob sie sich das Fundtier vor Ort ansehen müssen oder nicht. Bei der Entscheidung spielt die Tierart, die Anzahl der toten Tiere sowie der Fundort eine entscheidende Rolle. Jeder Seuchenverdacht zieht eine sofortige Begutachtung des Tieres durch einen Kreisveterinär nach sich.
Im anderen Fall wird das weitere Vorgehen vor Ort beurteilt. Soweit das Tier untersucht werden muss, wird es seuchenhygienisch verpackt und per Kurier ins Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Detmold geschickt.

Artikel vom 23.02.2006