21.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Raubüberfall nicht zu beweisen

Freispruch für Espelkamper: Von Mithäftling der Tat bezichtigt


Espelkamp/Bielefeld (uko). Vier Jahre nach dem Raubüberfall auf einen Espelkamper Kiosk ist der vermeintliche Täter vom Landgericht Bielefeld freigesprochen worden. Die Richter hielten einen 28-jährigen Mann zwar der Tat verdächtig, konnten indes Zweifel nicht ausschließen.
In den Jahren 2001 und 2002 war der Kiosk mehrfach Ziel von Raubüberfällen geworden. So stand auch am 4. Mai 2002 ein unbekannter, mit einem Schlumpf maskierter Mann in dem Laden. Der Täter erweckte den Eindruck, als habe er in dem Kapuzen-Pullover eine Waffe verborgen. Die Verkäuferin übergab dem Mann daraufhin auch bereitwillig 180 Euro. Der Räuber verschwand mit der Beute unerkannt.
Nachdem die Ermittlungen ergebnislos verlaufen waren, meldete sich im vergangenen Jahr ein Insasse der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I. Mithäftling Oliver H. (Name geändert) habe ihm erzählt, der Überfall am 4. Mai 2002 in Espelkamp gehe auf seine Kappe. Im übrigen habe ihm der Mann auch zwei weitere Überfälle in Espelkamp in jener Zeit gestanden.
Nach diesen Aussagen wurde Oliver H. angeklagt, doch die 1. Strafkammer des Landgerichts ließ nur einen der Fälle zur Hauptverhandlung zu. Nach dem gestrigen Prozess hielt auch Staatsanwalt Mark Blomenkämper die Vorwürfe gegen den Angeklagten für zu dürftig. Er beantragte wie Verteidigerin Silke Streit einen Freispruch wegen mangelnder Beweise. Die Rechtsanwältin schloss aus der Beweisaufnahme gegen den mehrfach vorbestraften Mann, der inhaftierte Zeuge könne Täterwissen weitergegeben haben. Ob allerdings der Räuber eben der Angeklagte oder ein damals anderer Mithäftling gewesen sei, könne daraus nicht zweifelsfrei geschlossen werden. Das Gericht war ebenfalls dieser Meinung und sprach den Mann frei.

Artikel vom 21.02.2006