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Gebühr soll Fehlalarme reduzieren

Wer Feuerwehr vorsätzlich ohne Grund ruft, bekommt künftig Rechnung

Versmold (igs). Wenn eine Brandmeldeanlage die Freiwillige Feuerwehr auf den Plan ruft, weil in der Firma ein Wasserkocher unter dem Brandmelder stand, wird das künftig teuer: Mit einer Gebührensatzung will die Stadt jetzt regeln, wann Verursacher oder Eigentümer zur Kasse gebeten werden.
Es geht nicht darum, Einsätze bei Unfällen oder Bränden kostenpflichtig zu machen, unterstrich Fachbereichsleiter Hans-Jürgen Matthies gestern in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Verunglückte Personen aus demolierten Autos herausschneiden, hilflosen Personen hinter verschlossener Tür helfen, Brände löschen: Diese Aufgaben erledigen die Kameraden der vier Löschzüge weiterhin ohne Rechnung. Natürlich solle auch nicht derjenige bestraft werden, der einen Brand entdeckt zu haben glaubt und die Feuerwehr ruft. Doch die hohe Zahl der Fehlalarme, die im vergangenen Jahr um 30 Prozent gestiegen ist, soll mit der neuen Gebührensatzung eingedämmt werden: Die Feuerwehr rückte 2005 16 Mal nach einer Alarmierung durch eine Brandmeldeanlage aus, 13 Mal davon vergeblich. Ausgelöst wurden die Fehlalarme beispielsweise durch Wartungs- oder Reinigungsarbeiten an der Anlage oder den anfangs erwähnten Wasserkocher. »Die Satzung wird für ein Stück mehr Sensibilität sorgen«, rechnet Matthies damit, dass die Anlagen künftig etwas vorsichtiger behandelt werden. »Wir wollen damit kein Geld verdienen, sondern Feuerwehreinsätze auf das erforderliche Maß reduzieren.« Denn jedes Ausrücken der Feuerwehr bringt Kosten für die Stadt mit sich.
Kostenpflichtig sind in Zukunft beispielsweise auch Einsätze zu denen die Wehr ausrückt, weil jemand vorsätzlich »einfach so« die Feuerwehr ruft -Êdie Wehr spricht dann von böswilligen Alarmen -, weil eine Ladung auf einem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert wurde, ein Anhänger zu schwer beladen, der Verschluss eines Güllefasses defekt war oder eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Personalkosten mit 18,50 Euro pro Feuerwehrmann, Fahrzeugkosten, die je nach Fahrzeug zwischen 70 und 100 Euro pro Stunde betragen, sowie Materialkosten zum jeweiligen Tagespreis wird die Stadt in Fällen wie diesen Eigentümern oder Verursachern in Rechnung stellen.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte der Satzung einstimmig zu, der Rat hat in seiner nächsten Sitzung das letzte Wort.

Artikel vom 22.02.2006