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Haushaltshilfen
einfacher nutzen

MdB Wolfgang Spanier gibt Tipps

Herford (pjs). 25,2 Mrd. Euro »schwer« ist das »Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung«, mit dem die Bundesregierung ab 2006 Privathaushalte unterstützen und Investitionen fördern will. »Mehr Wachstum und Beschäftigung gibt es natürlich nur dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Angebote auch in Anspruch nehmen«, verdeutlichte SPD-Bundestagsabgeordneter Wolfgang Spanier gestern in einer Pressekonferenz.

Stark vereinfacht worden sei die Abwicklung der so genannten »Minijobs«, beispielsweise für Putzhilfen im Haushalt. Für An- und Abmeldungen und Beitragszahlung gibt es den »Haushaltsscheck« der Minijob-Zentrale der »Knappschaft Bahn See« in Essen, der für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt verwendet werden muss. Mit diesem Formular erfüllt der Arbeitgeber alle Pflichten wie Kranken- und Rentenversicherung, Steuer, UnfallversicherungÊund Umlageversicherungen für die Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kur und Mutterschutz. Er erteilt damit zugleich eine Einzugsermächtigung.
Der Vordruck für Beschäftigungen bis 400 Euro kann im Internet (www.minijob-zentrale.de) heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden (% 01801/200504).
Der Arbeitgeber kann, wenn er eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe hat, zehn Prozent der Lohn- und Nebenkosten (maximal bei 510 Euro im Jahr) steuermindernd geltend machen. »Das Verfahren ist für den Arbeitgeber nur unwesentlich teurer, als wenn er eine Putzhilfe schwarz beschäftigt - aber dafür legal«, betonte Spanier: »Hinzu kommt, dass die Hilfe bei der Arbeit im Haushalt unfallversichert ist und noch etwas für die Rentenversicherung tun kann.«
Neue Regelungen gibt es auch im Bereich der Kinderbetreuungskosten, der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Leistungen: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen künftig von der Steuerschuld abgezogen werden. Dazu zählen zwölf Prozent der Kosten (maximal 2400 Euro pro Jahr) für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse wie Haushaltshilfen. 20 Prozent der Kosten (maximal 600 Euro/Jahr) können für freie Dienstleistungen (beispielsweise eine Putzhilfe) steuermindernd geltend gemacht werden, außerdem maximal 600 Euro für Pflegedienste. Auch Renovierungen können die Steuerlast mindern: 20 Prozent der (Lohn-)Kosten (maximal 600 Euro im Jahr) »steuert« Vater Staat künftig für einfache Handwerker-Dienstleistungen bei.

Artikel vom 21.02.2006