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Müssen bald auch Schwäne gefangen werden?

Vorsichtsmaßnahmen wegen Vogelgrippe - Bürger sollen Verstöße gegen Aufstallungsgebot melden

Altkreis Halle (SKü). Was passiert zum Beispiel mit Schwänen, wenn die Vogelgrippe noch näher an die heimischen Gefilde rücken sollte? »Im Krisenfall müssten wir auch diese wildlebenden Tiere wohl einfangen und unterbringen«, meinte gestern die Pressesprecherin des Kreises Gütersloh, Carola Adenauer.

Derzeit schwimmen Schwäne noch auf allen möglichen Teichen, sind dabei sehr ortstreu. Doch weil sie in den meisten Fällen keinem Besitzer zugeordnet werden können, werden sie nicht aufgestallt, sprich: eingesperrt.
Derweil häufen sich die Anrufe von Bürgern bei Behörden wegen des Funds toter Vögel. Auch die Polizei wird immer öfter angerufen, leitet die Hinweise dann aber an die Ordnungsbehörden weiter. Für die Beseitigung toter Vögel reicht zwar die Benutzung von Handschuhen und Plastikbeuteln. Gleichwohl sollen jetzt auch für die Polizeibeamten kurzfristig echte Schutzanzüge besorgt werden, für den Fall, dass sie bei der massenweisen Beseitigung von Federvieh eingesetzt werden. Auch für die Veterinärämter und weitere Einsatzkräfte werden jetzt zusätzliche Schutzanzüge geordert.
Es muss auch nicht jeder tote Vogel gemeldet werden. Der Winter war hart: »Viele Singvögel und auch Wildvögel erliegen derzeit einer natürlichen Todesursache. Tauben und heimische Singvögel müssen nicht gemeldet werden«, so Dr. Bernhard Beneke, Leiter des Veterinäramtes beim Kreis. Gemeldet werden sollen Wassergeflügel (Enten, Gänse, Schwäne), sonstige Wasservögel (Möwen) und Greifvögel den Ordnungsämtern. Nur so würden die vorhandenen Untersuchungskapazitäten sinnvoll genutzt.
Gestern berichtete WB-Leserin Ursula Lindert von den Eindrücken einer Wanderung mit Hund am Wochenende durch den Teuto. Umso mehr ärgerte sie sich über ein Schild, das sie bei einem kleinen Gehöft im Teuto sah: »Hunde anleinen! Freilaufende Hühner!« Tatsächlich liefen dort Hühner frei herum, trotz Aufstallungsgebot. Nachdem sie den Verstoß weiter gemeldet hatte, waren die Hühner am Montag dort, wo sie wegen der Virusgefahr hingehören: im Stall.
In diesem Zusammenhang ermuntert Kreissprecherin Carola Adenauer die Bürger, bei Verstößen gegen das Aufstallungsgebot die Behörden umgehend zu informieren: »Bei 1800 Geflügelhaltern im Kreis Gütersloh können wir nicht jeden kontrollieren.« Ansprechpartner sind die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt. Außerhalb der Dienstzeiten oder an Wochenenden können Bürger auch die Kreisleitstelle von Polizei (%0 52 41/869-222) oder Feuerwehr (%0 52 41/82 2000) anrufen, von wo die Notdienste verständigt werden.

Artikel vom 21.02.2006