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Geflügelpest gibt (noch)
keinen Anlass zur Sorge

Kreis rät jedoch, tote Vögel nicht anzufassen


Kreis Gütersloh (WB). Die Sorgen der Verbraucher steigen angesichts der Nachrichten von Rügen. Kreisveterinär Dr. Bernhard Beneke sieht allerdings derzeit keinen Anlass zur Sorge: »Im Kreis Gütersloh wurde bis zum heutigen Tag noch nichts festgestellt. Dennoch empfehlen wir, tote Vögel nicht anzufassen.«
Es muss auch nicht jeder tote Vogel gemeldet werden. Der Winter war hart: »Viele Singvögel und auch Wildvögel erliegen derzeit einer natürlichen Todesursache. Tauben und heimische Singvögel müssen nicht gemeldet werden«, so Dr. Beneke. Den Ordnungsämtern der Städte oder Gemeinden sollen Wassergeflügel (Enten, Gänse, Schwäne), sonstige Wasservögel (Möwen) und Greifvögel gemeldet werden. Nur so werden die vorhandenen Untersuchungskapazitäten sinnvoll genutzt.
Gemäß der Rechtslage sind im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht unter strengen Auflagen - unter anderem regelmäßige klinische Untersuchungen und Blutuntersuchungen - möglich. »Solange es die Rechtslage zulässt, werden wir Ausnahmegenehmigungen unter strengen Auflagen erteilen«, betont Beneke. Diese können jedoch jederzeit widerrufen werden, sofern sich die Lage verschärft.
Weitere Informationen für Verbraucher stehen - täglich aktualisiert - auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Adresse www.verbraucherministerium.de. Viele Infos für Verbraucher und Geflügelhalter finden sich auch unter www.kreis-guetersloh.de.

Artikel vom 21.02.2006