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Nicht alle Funde meldepflichtig


Lübbecke / Minden (WB). Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke teilt mit, dass sich das Interesse bei tot aufgefunden Wildvögeln im Zusammenhang mit der Geflügelpest (Vogelgrippe) auf Schwäne, sonstiges Wassergeflügel und Fasane/Rebhühner konzentriert. Funde von einzelnen toten Singvögeln oder Tauben brauchen nicht gemeldet zu werden. Bei den Greifvögeln kommen in erster Linie Habichte oder Sperber für eine Untersuchung in Frage. Funde können unter Telefon 0571- 8072390 oder 8072361 gemeldet werden.

Artikel vom 18.02.2006