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Jetzt klare Verhältnisse

Pachtvertrag mit Johanneswerk nach Vergleich gelöst

Von Monika Schönfeld
(Text und Foto)
Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Landwirtschaftsrichter Hans-Jürgen Donath hat gestern klare Verhältnisse geschaffen. Mit einem Vergleich endete gestern in Bielefeld der Antrag des Heimverbandes der Inneren Mission in Bielefeld im Evangelischen Johanneswerk auf Einstellung der Bautätigkeit auf dem so genannten Ludwigshof an der Bielefelder Straße in Stukenbrock. Das Pachtverhältnis wurde mit sofortiger Wirkung gelöst, Magnus Graf von Schlieffen kann den ehemaligen Kuhstall und den alten Schweinestall weiter für betreutes Wohnen (24 Plätze) und drei Wohnungen umbauen.

Wie am 25. Oktober berichtet, hatte Magnus Graf von Schlieffen im Oktober begonnen, den Kuhstall umbauen zu lassen. Pächter dieses Stalls, von 120 Hektar landwirtschaftlicher Fläche und zwölf weiteren Gebäuden war allerdings noch bis zum 31. März 2007 das Evangelische Johanneswerk Bielefeld. Zwar war das Johanneswerk über die Pläne unterrichtet worden, aber »Schweigen heißt nicht unbedingt Zustimmung«, so der Richter gestern. Der wusste allerdings sehr genau, dass es dem Johanneswerk nicht darum ging, tatsächlich einen Baustopp zu erreichen. »Rechtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Pachtvertrages hat keine Seite. Klugerweise schlagen wir den Knoten vorne durch«, so der Richter, auch Vorsitzender Richter des Amtsgerichts Bielefeld. »Man will voneinander los. Das ist ein brennendes Interesse beider Seiten. Also geht es ums Geld.«
Der Vater von Magnus Graf von Schlieffen hatte mit einem 50-Jahres-Vertrag 1957 die Gebäude und Ländereien dem Johanneswerk verpachtet. Bis 1976 hat das Johanneswerk den Ludwigshof auch genutzt: Hier arbeiteten straffällig gewordene Jugendliche aus dem Heidequell Augustdorf. Sie sollten über die Handarbeit in der Landwirtschaft wieder auf den geraden Weg gebracht werden. 1976 unterverpachtete das Johanneswerk große Teile an den Verler Landwirt Berthold Große Rüschkamp. Unstrittig war, dass das Johanneswerk 1959 für landwirtschaftliche Geräte, die auf dem Hof waren, bezahlt hat. Bleibt allerdings der so genannte eiserne Bestand - darin geht es darum, dass der Pächter mit Ablauf des Pachtvertrags das damals bestellte Feld bezahlt - 500 Euro pro Hektar, 60 000 Euro also. »Das ist doch klar. Der eiserne Bestand ist ein Rechnungsposten«, so der Richter. »Dann schreiben wir doch mal 40 000 hin. Tuti completto könnte das doch ein Vergleichsbetrag von 150 000 Euro werden«, schlug er vor. Magnus Graf von Schlieffen rechnete vor, welche Instandhaltungskosten er noch vom Johanneswerk zu bekommen habe. Von seinen ursprünglichen 340 000 Euro rechnete er Kuhstall (70 000 Euro) und Schweinestall (24 000 Euro) runter, landete bei 240 000 Euro und hielt eine Zahlung von 190 000 Euro für einen »interessanten Wert«. Pro-Service-Geschäftsführer Christoph Schüler von der Johanneswerk-Tochter und sein Anwalt Dr. Kevin Kruse wollten Schlieffen runterhandeln und erreichten Akzeptanz für 150 000 Euro. Als die Antragsteller noch weiter feilschen wollten, mit dem Hinweis, sie vertreten einen gemeinnützigen Verein, sagte der Richter: »Machen Sie das mal. Da würde ich nicht mehr lange überlegen.« Nach Detailfragen einigten sich Johanneswerk und von Schlieffen. »Sie haben beide jede Menge gespart«, so Donath.
Magnus Graf von Schlieffen war gelassen in die Verhandlung gegangen, da er noch nicht vertraglich oder zeitlich gebunden ist. Nachdem er jetzt eine diakonische Einrichtung als Pächter los ist, kann er Vertragsverhandlungen mit der Diakonie Schloß Holte-Stukenbrock aufnehmen, die als Träger des betreuten Wohnens im Gut in Frage kommt.

Artikel vom 17.02.2006