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Im Schatten des Campingplatzes

Gütersloher Kaufmann Joachim Herzberg unterliegt in einem Provisions-Prozess

Von Stephan Rechlin
Gütersloh/Berlin (WB). Sechs Jahre nach dem Urteil im »Campingplatz-Prozess« taucht der Fall erneut vor Gericht auf. Vor dem Amtsgericht in Berlin-Hohenschönhausen unterlag der Gütersloher Kaufmann Joachim Herzberg mit dem Versuch, einst gezahlte Provisionen an Vertriebsmitarbeiter zurückzubekommen.

Der Betrug mit Campingplatz-Parzellen sorgte in den neunziger Jahren bundesweit für Schlagzeilen. Wie aus dem im November 1997 gefällten Urteil des Bielefelder Landgerichtes hervorgeht, sind zwischen 1989 und 1994 mehr als 4500 Geldanleger um mindestens 140 Millionen Mark betrogen worden. Die Firma Fundus aus Lüdinghausen hatte auf bundesweit 23 Campingplätzen Parzellen und Bootsanlegeplätze zu überhöhten Preisen verkauft. Den Anlegern wurde der Kauf mit der Aussicht auf hohe Pachtzahlungen schmackhaft gemacht, die sich jedoch nicht realisieren ließen. Das Finanzierungsmodell wurde von der Gütersloher Firma Capital-Anlage-Service (CAS GmbH) vertrieben. Dessen Chef hieß Joachim Herzberg.
Zunächst leugnete Herzberg, von dem Betrug gewusst zu haben, später legte er aber ein Geständnis ab. Den Schaden, der allein auf Herzbergs Konto ging, bezifferte die Staatsanwaltschaft mit 47 Millionen Mark. Das Gericht verurteilte ihn damals zu sechs Jahren Freiheitsstrafe. Darüber hinaus wurde ein vierjähriges Berufsverbot verhängt, während dessen Herzberg keine Kapitalanlagegeschäfte betreiben sollte. Dieses Verbot ist seit fünf Jahren abgelaufen.
Einblick in die Organisation des Vertriebs der CAS GmbH gewährt nun ein Urteil des Amtsgerichtes im Berliner Stadtteil Hohenschönhausen. Im Juli 1994 hatte Herzberg der Berliner Finanzberaterin Annegret Prätzel-Kleinert ein Darlehen in Höhe von 1092 Mark (heute: 558,33 Euro) gewährt. Nach einem seinerzeit geschlossenen Vertrag sollte dieses Darlehen mit einer Provision verrechnet werden, die Prätzel-Kleinert durch den Vertrieb von Fondsanteilen verdienen sollte. Doch die Verdienstmöglichkeit trat nicht ein - die CAS legte den Fonds niemals auf. Joachim Herzberg forderte später das Darlehen zurück und klagte gegen seine Vertriebsmitarbeiterin.
Die bekam nun Rückendeckung vom Amtsgericht. Provisionen für ihre Tätigkeit habe sie einerseits deshalb nicht erzielen können, weil die Fonds niemals aufgelegt worden waren. »Andererseits wären Provisionsansprüche gegen diese Firma ohnehin nie durchsetzbar gewesen, weil die Gelder offensichtlich an die dahinter steckenden Initiatoren (...) geflossen waren«, stellt das Gericht in seinem Urteil fest. Nach Auskunft von Annegret Prätzel-Kleinert führt Joachim Herzberg gegenwärtig eine ganze Reihe solcher Provisions-Prozesse in Deutschland. AZ: 11 C 148/05

Artikel vom 17.02.2006