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Sozialamt zahlt 105 000 Euro nach


Delbrück (WV). In rund 35 Hilfefällen aus dem Bereich des Sozialamtes Delbrück mussten jeweils monatlich 154 Euro nachgezahlt werden. Schuld an der veränderten Berechnung der Grundsicherungsleistungen zwischen Anfang 2003 und Ende 2004 ist ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Das hat entschieden, dass das Kindergeld Einkommen desjenigen ist, dem es ausgezahlt wird. Damit ändert das Gericht seine Rechtsauffassung aus dem Jahre 2004 zur bedarfsanrechnenden Kindergeldberücksichtigung, auf die der Kreis Paderborn sowie die übrigen Sozialhilfeträger in Ostwestfalen-Lippe die Verwaltungspraxis aufgebaut haben.
Die Abwicklung der jeweiligen Nachzahlungsbeträge erfolgte in Absprache mit dem Kreis Paderborn als Träger der Grundsicherung schnell und unbürokratisch im November 2005. Unter Berücksichtigung dieser Nachzahlungen von etwa 105 000 Euro betrugen die Gesamtausgaben für die Grundsicherung im Jahre 2005 rund 750 000 Euro.

Artikel vom 17.02.2006