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Beim Rasierklingen-Klau
schlecht abgeschnitten

Hartz-IV-Empfänger wollte seine Einkünfte aufbessern

Hiddenhausen (cl). Eine eigenwillige Idee, seine Hartz-IV-Einkünfte aufzubessern, entwickelte der früher selbständige Handelsvertreter Dietmar F. (Name geändert) aus Hiddenhausen.

Da die knapp 300 Euro verständlicherweise nicht ausreichen, um beispielsweise der 15-jährigen Tochter aus der geschiedenen Ehe ab und zu etwas Gutes tun zu können, fiel ihm nichts Besseres ein, als gewerbsmäßig Rasierklingen zu stehlen und zu Geld zu machen.
Doch damit hatte er wenig Erfolg: Im August 2005 wurde er vom Amtsgericht Osnabrück wegen Ladendiebstahl zu einer Geldstrafe verurteilt, einen Monat später holte er sich wegen des gleichen Delikts eine Geldstrafe in Schloß Holte-Stukenbrock ab.
Jetzt bekam er in Herford von Richterin Claudia Schonscheck eine Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze), nachdem er im vergangenen September in der Marktkauffiliale am Deichkamp beim Diebstahl von Rasierklingen im Wert von über 120 Euro vom Ladendetektiv erwischt worden war.
Eventuell möchte er diese Geldstrafe in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen.
Inzwischen hat der Angeklagte eine neue Perspektive entwickelt: Ab dem 1. April soll er seine Rente von knapp 400 Euro monatlich beziehen. »Ich verkaufe jetzt stückweise meinen Hausstand und werde dann nach Thailand auswandern. Dort ist die Kaufkraft zehnmal so hoch!«, sagte er und brachte damit einige Anwesende ins Grübeln.

Artikel vom 17.02.2006