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29-Jähriger zu Freiheitsstrafe verurteilt

Espelkamper wegen Einbruchdiebstahl und Drogenbesitz vor Gericht

Espelkamp/Minden (kne). Wegen Diebstahls in besonders schweren Fällen musste sich gestern ein 29-jähriger Espelkamper vor dem Schöffengericht Minden verantworten.

Er wurde schließlich wegen Diebstahl und Drogenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Im Oktober 2005 wurde der heroinabhängige Mann auf der Flucht nach einem versuchten Einbruchdiebstahl festgenommen. Die Hauptanklage wirft ihm Einbrüche in vier Fällen, einen Diebstahl sowie einen versuchten Einbruch mit Waffenbesitz im Zeitraum April bis Oktober 2005 vor. Zudem wird ihm zur Last gelegt, zwischen März und September 2005 gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und einen Einbruch begangen zu haben.
Der Angeklagte machte zu den Vorwürfen keine Angaben, jedoch erklärte sein Verteidiger. »Die zweite Anklage ist im Kern zutreffend. Der Angeklagte ist zwecks Drogenbeschaffung in die Wohnung eines bekannten Dealers eingedrungen und entwendete 27,4 und 26,2 Gramm Heroin, wobei er gestellt wurde. Zudem wurden bei ihm fünf Gramm Heroin sowie eine Flasche Methadon sichergestellt«. Die Anklagepunkte der Hauptsache räumte der Angeklagte jedoch nur teilweise ein. Er gab zu, ein Fahrrad entwendet zu haben, auch den versuchten Einbruch in einen Pkw auf dem Parkplatz eines Espelkamper Einkaufszentrums, wobei er ein Messer bei sich trug, leugnete er nicht. Als er bei dieser Tat vor der Polizei floh, kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw, worauf der Angeklagte gefasst werden konnte.
Zu den ihm angelasteten Einbrüchen in vier Autos, aus denen er Wertgegenstände und Bargeld entwendet haben soll, wurden zunächst keine Angaben gemacht.
Nach einer Beratung gab er aber einen weiteren Einbruchdiebstahl zu. »Mein Mandant räumt auch einen Fall von Hehlerei ein. Er hat versucht, gestohlene Ware zu veräußern, hat sie jedoch nicht selbst entwendet«, so der Verteidiger. Da die Beweislage schwierig und nicht eindeutig war, wurden zwei weitere Fälle eingestellt. Auch im Fall des Erwerbs von Methadon und einer geringen Menge Heroin wurde die Anklage fallengelassen.
Aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen -Êer war erst im Oktober 2004 aus einer zweijährigen Haft entlassen worden -Êsowie der Schwere der Tat wurde die verhängte Strafe jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt. »Bei ihnen liegt eine Rückfallbeschleunigung vor«, so die Richterin. »Wenn sich nicht bald etwas ändert, werden wir uns noch häufiger vor Gericht treffen. Die Drogenabhängigkeit ist ihr Hauptproblem, deswegen geraten sie ständig mit dem Gesetz in Konflikt.« Der Täter solle daher eine Drogentherapie beginnen.

Artikel vom 15.02.2006