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IGEU spricht sich für
Gleichbehandlung aus

Stellungnahme zum Wegweisungskonzept

Espelkamp (WB). Die Interessengemeinschaft Espelkamper Unternehmen (IGEU) hat eine Stellungnahme zur Diskussion um ein neues Konzept der innerörtlichen Wegweisung abgegeben. Darin heißt es:

»Zurecht weist das von der Stadt Espelkamp beauftragte Planungsbüro Theine in seinem Gutachten darauf hin, dass in unserer Stadt Bedarf zur Überarbeitung der innerörtlichen gewerblichen Wegweisung besteht. Dies unter anderem deshalb, weil eine Ungleichbehandlung von Unternehmen eklatant und für jedermann sicht- und somit nachvollziehbar durch die Aufnahme von immer mehr Schilder für ein einziges Unternehmen in die offizielle Wegweisung in den Jahren seit 1997 um sich gegriffen hat. Vor diesem Hintergrund setzt sich die IGEU seit Jahren dafür ein, dass alle Unternehmen (. . . ) von Seiten der Stadt gleichbehandelt werden. Schließlich leistet jedes der beinahe 150 Unternehmen entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen individuellen Beitrag zur Entwicklung unseres Gemeinwesens.
Genauso gewichtig ist aber auch der Umstand, dass die aktuelle Wegweisung nicht mehr den derzeit gültigen Wegweisungsrichtlinien entspricht. Daher drängt auch der Landesbetrieb Straßen NRW, Zweigstelle Minden, darauf, die örtliche Wegweisung anzupassen. Nur so sei sichergestellt, dass eine möglichst einfache, klare und logische Zielführung für den privaten und geschäftlichen Pkw- und Lkw-Transportverkehr erreicht wird. Gerade die Summe der kleineren Unternehmen hat eine wesentlich höhere Belieferungsfrequenz als Großunternehmen, die ihre Transportleistungen bündeln. Daher sind ihre Logistikpartner auf die einfache und klare Zielführung besonders angewiesen.
Auch wenn Untersuchungen zum gewerblichen Verkehr in Nordrhein-Westfalen gezeigt haben, dass über 90 Prozent der Lkw-Fahrer der Wegweisung nicht bedürfen, da sie ihren Fahrweg häufig ohnehin kennen oder sich vor Fahrtantritt über den günstigsten Verlauf ihrer Reiseroute informiert haben, um zeitraubende und kostentreibende Suchfahrten zu vermeiden, sind Wegweisungen an zentralen Punkten und eine bessere Wegweisung für alle dort ansässigen Firmen am Anfang der Gewerbegebiete mehr als sinnvoll. Beide Aspekte sollen zentraler Bestandteil eines neuen und zukunftsweisenden Wegweisungskonzeptes sein.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat sich die IGEU im Kontext des Gesamtkonzeptes bereit erklärt, an der B 239 zwei gut sichtbare Informationspunkte mit sechs Meter hohen Pylonen auf eigene Kosten errichten zu lassen. Die Pylone werden zudem mit dem Wappen der Stadt Espelkamp geschmückt sein.
Der erste Informationspunkt an der B 239, südlich von Espelkamp, erinnert in moderner und schlichter Gestaltung zugleich an ein ehemaliges Wahrzeichen, das Südtor. Nach langen Verhandlungen ist es der IGEU gelungen, für die Errichtung eine ministerielle Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Die Kosten betragen etwa 36 000 Euro. Hierzu zählen Tiefbauarbeiten, wie Bodenaushub, Schotterung, Pflasterung, Verrohrung und natürlich die Errichtung des eigentlichen Turmes einschließlich der Informationstafel und einer entsprechenden Überdachung.
Der zweite Informationspunkt ist danach zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls an der B 239 im Norden geplant. Dann haben auch Fremdfahrzeuge, die von der L 770 auf die B 239 geführt werden, die Möglichkeit, rechtzeitig diesen Informationspunkt anzufahren. Ortsfremden Verkehrsteilnehmern wird somit die Möglichkeit geboten, sich rechtzeitig über den besten und kürzesten Weg zu ihrem jeweiligen innerörtlichen Ziel zu informieren. Umweltbelastende Suchfahrten werden dadurch entfallen.
Viele Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, zum Teil mit internationaler Bedeutung, bieten in unserer lebendigen Stadt beinahe 9 000 Arbeitsplätze und die Stadt hat die Pflicht, all diese Unternehmen als gleichgewichtig für die weitere Entwicklung unseres Gemeinwesens anzusehen.
Vor diesem Hintergrund hat die IGEU in einer Stellungnahme im Rahmen der Bürgerbeteiligung mit den zuvor genannten Fakten klar Position bezogen. Wir appellieren an alle verantwortungsvollen Kommunalpolitiker, sich bei dieser sprichwörtlich wegweisenden Entscheidung nicht von Emotionen, sondern von Fakten und dem Grundsatz der Gleichbehandlung bei ihrer Entscheidungsfindung leiten zu lassen.«

Artikel vom 15.02.2006