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Bedenken der Landrätin

SWK: Sonderregelung wird aufgehoben


Herford (ram). Erhebliche rechtliche Bedenken sieht Landrätin Lieselore Curländer in der Vergabepraxis der Service- und Wirtschaftsgesellschaft (SWK) der Stadt Herford. Bei freihändigen Vergaben von Leistungen mit geschätzten Ausgaben von bis zu 5000 Euro durfte die SWK als städtische Tochter ein Letztangebot abgeben (das HERFORDER KREISBLATT berichtete exklusiv). Unternehmen klagten aufgrund dieser Regelung über Wettbewerbsverzerrung. In einer Stellungnahme an die Stadt teilt die Landrätin nun die Bedenken.
»Die Sonderregelung für die SWK wird nicht mehr praktiziert«, erklärte gestern Dezernent Dr. Peter Maria Böhm auf Anfrage des HERFORDER KREISBLATTes. Eine entsprechende Mitteilung sei per e-Mail an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gesandt worden. Die bisherige Regelung sah unter anderem folgendes vor: Überschreitet das von der SWK unterbreitete Angebot das günstigste Vergleichsangebot um bis zu 15 Prozent, sollen die ausschreibenden Stellen der SWK Gelegenheit geben, ihr Angebot auf das des preisgünstigsten Mitbewerbers zu vermindern. »Das ist seit 2005 aber nur einmal vorgekommen - bei einem Betrag unter 1000 Euro«, erklärte Dr. Böhm.

Artikel vom 15.02.2006