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Viele Rentner sind verunsichert

Finanzamt Warburg informiert über das neue Alterseinkünftegesetz

Von Ulrich Schlottmann
Warburg (WB). Das neue Alterseinkünftegesetz, das eine stufenweise Besteuerung von Renteneinkünften vorsieht, hat bei den Betroffenen erhebliche Unsicherheit ausgelöst. »Viele Rentner wissen nicht, ob sie nun eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht«, hat Sigrid Kronshage, Leiterin des Finanzamtes Warburg, erfahren. Vor diesem Hintergrund ist dieses Gesetz ein Schwerpunkt bei einem Informationstag des Finanzamtes am Samstag, 18. Februar, von 9 bis 12 Uhr.
Finanzamtsleiterin Sigrid Kronshage und ihr Stellvertreter Rolf-Udo Seewald wissen, dass viele Rentner durch das neue Alterseinkünftegesetz verunsichert sind. Am kommenden Samstag wollen sie informieren und halten auch die Broschüre »Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und alt« bereit. Foto: Schlottmann

Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Die Neuregelung beruht auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2002, das die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen gerügt hatte. Der Gesetzgeber war seinerzeit aufgefordert worden, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Nach dem Alterseinkünftegesetz unterliegen die Renten ab 2005 zu 50 Prozent der Besteuerung. Dies gilt für alle, die bereits jetzt eine Rente beziehen oder in diesem Jahr in Rente gehen. Von Jahr zu Jahr erhöht sich dann der steuerpflichtige Anteil (zunächst um zwei, später um ein Prozent pro Jahr), bis bei den Neurentnern des Jahres 2040 die volle Besteuerung erreicht ist. Maßgebend für den prozentualen Besteuerungsanteil, der dann für die gesamte Laufzeit der Rente bestehen bleibt, ist das Jahr des Rentenbeginns (2006: 52 Prozent, 2007: 54 Prozent und so weiter).
»Viele Rentner - verunsichert zudem durch missverständliche Berichte in den Medien - fragen sich nun, ob sie künftig mit ihrer bislang ÝsteuerfreienÜ Rente steuerpflichtig werden«, weiß der stellvertretende Finanzamtsleiter, Rolf-Udo Seewald, der in diesem Zusammenhang mit einem Missverständnis aufräumt: Steuerpflichtig seien die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung schon von jeher gewesen; allerdings nicht voll, sondern nur mit einem niedrigen so genannten Ertragsanteil.
Bei den meisten Rentnern habe dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag gelegen, so dass keine Einkommenssteuererklärung abzugeben gewesen sei. Daran werde sich in vielen Fällen auch durch die Neuregelung nichts ändern, gibt Seewald Entwarnung: »Trotz der Gesetzesänderung werden die meisten Rentner, die bereits heute Rente beziehen, auch künftig keine Steuern bezahlen müssen,« stellt er klar.
Nach seinen Worten bleibt derzeit ein Alleinstehender, der keine weiteren Einkünfte bezieht, auch noch mit einer Jahresrente von rund 18 900 Euro (rund 1575 pro Monat) steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge.
Eine steuerliche Mehrbelastung werde in aller Regel nur in den Fällen entstehen, in denen neben einer hohen Rente noch andere Einkünfte - zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder Einkünfte eines erwerbstätigen Ehepartners - hinzukommen, informiert der Finanzbeamte.
Wer unsicher ist, ob er künftig eine Steuererklärung abgeben muss oder nicht, sollte beim Finanzamt vorsprechen, raten Sigrid Kronshage und Rolf-Udo Seewald. In der Warburger Behörde seien Mitarbeiter speziell für diese Problematik geschult worden.
Wer tatsächlich als Rentner unter die Steuerpflicht fällt, seine Einkünfte aber nicht erklärt, riskiert nach Darstellung der Steuerbehörde Ärger, weil die Finanzämter einen Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger und privaten Versicherungsunternehmen vornehmen. »Also besser die Sachlage klären, bevor es ein böses Erwachen gibt«, so Seewald.

Artikel vom 15.02.2006