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Mädchen (12) von
Haller missbraucht

Sechseinhalb Jahre Gefängnis

Von André Best
Halle/Arnsberg (WB). Kein Wort der Reue, kein einziges Wort der Entschuldigung und kein Anzeichen der Einsicht: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens (12) ist am Freitag ein 61 Jahre alter Hilfsarbeiter aus Halle vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Er hatte sich zwischen Januar 2003 und Mitte 2005 in mindestens zehn Fällen an der Stieftochter eines Freundes vergangen. Der Täter wurde festgenommen, weil sich das Mädchen seiner Mutter anvertraut hatte und diese die Polizei alarmierte. Zu den Übergriffen war es anlässlich gegenseitiger Familienbesuche in Halle und Rüthen im Sauerland gekommen.
Der Angeklagte war befreundet mit den Eltern des Kindes, das Mädchen häufig mit dabei, wenn die Eltern zu Gast in Halle waren. Bei diesen Besuchen kam es zu den schweren Übergriffen, von denen die Eltern des Opfers offenbar nichts bemerkt hatten. Der Täter missbrauchte das Kind nicht nur in Halle, sondern auch in Rüthen - wenn er mit seiner damaligen Verlobten dort zu Gast war.
Die Haller Polizei nahm den 61-jährigen Mann polnischer Herkunft schließlich am 10. Mai 2005 in seiner Wohnung in Halle fest. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.
Von der Staatsanwaltschaft angeklagt waren 37 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs. Zehn räumte der Angeklagte ein. Die anderen Taten hätte man ihm durch weitere Ermittlungen eventuell ebenfalls nachweisen können. Das Gericht verzichtete jedoch aus Opferschutzgründen darauf. So blieb der mehrfach missbrauchten Schülerin eine Aussage vor Gericht erspart.
Der Täter ist voll schuldfähig. Er saß nicht zum ersten Mal wegen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen auf der Anklagebank. 1997 war er vom Landgericht Paderborn zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Damals hatte er seine eigene Tochter (12) in 32 Fällen missbraucht. Zwischen seiner Freilassung und dem erneuten Missbrauch lagen nur sechs Monate. In Halle hat der Sexualtäter von 2003 bis 2005 gewohnt. Innerhalb der Stadt ist er ein Mal umgezogen. Das Gericht ordnete keine Sicherungsverwahrung an.

Artikel vom 11.02.2006