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In den achtziger Jahren hat der Gesetzgeber die Sonderfahrten in der Fahrschulausbildung eingeführt. Sonderfahrten können nicht kombiniert werden (es ist zum Beispiel nicht möglich, eine Autobahnfahrt, die im Dunkeln stattfindet, gleichzeitig als Autobahnfahrt und Dunkelfahrt aufzuschreiben). Natürlich ist es erlaubt, die erste Fahrstunde bei Dunkelheit zu absolvieren. Sie zählt deshalb aber nicht als Sonderfahrt, denn Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden und fordern vom Fahrschüler schon die Beherrschung des Fahrzeugs und des Verkehrs. Die Sonderfahrten sind nicht dazu da, Mängel in der Grundausbildung auszubügeln, rückwärts Einparken oder Verhalten bei Aquaplaning zu trainieren. Das hat in der übrigen Ausbildung seinen Platz.

Artikel vom 11.02.2006