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Bei Versäumnissen wird
Ordnungsgeld fällig

Vorstand des Sportkreises Warburg informiert

Warburg (WB/güs). Der Vorstand des Sportkreises Warburg weist die heimischen Vereine in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die »Amtlichen Mitteilungen« des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) und damit auch des Sportkreises Warburg seit Anfang 2006 nur noch im Internet (www.flvw.de) erhältlich sind.

Die so genannte »AM Online«, die jeden Freitag erscheint, ersetze nicht nur die bisherige gedruckte Ausgabe, sondern sei ab sofort das offizielle Mitteilungsblatt des Kreisvorstandes und des FLVW, heißt es in dem Schreiben.
»Neben der Möglichkeit, pro Verein bis zu drei E-Mail-Adressen zu hinterlegen, an die die jeweilige Ausgabe der Amtlichen Mitteilungen als pdf-Datei versandt wird, kann jeder Verein auch eine Excel-Tabelle der eigenen Ordnungsgelder herunterladen«, hebt der Sportkreisvorstand hervor. Die Zugangsdaten seien identisch mit denen des DFBnet.
Vereine, die noch keine DFBnet-Zugangsdaten hatten, haben solche nach Angaben des Kreisvorstandes vom DFBnet-Superuser Martin Derenthal schriftlich per Briefpost erhalten. Darüberhinaus seien allen Vereinen entsprechende Erläuterungen und Hinweise ebenfalls per Post zugestellt worden. Kreisvorsitzender Heinz Scholle bittet alle Vereine, sicherzustellen, dass die in der »AM Online« genannten Anforderungen und Fristen eingehalten werden, da Versäumnisse ab sofort mit Ordnungsgeldern geahndet werden. Bei Fragen könne sich jeder Verein gern noch einmal an den DFBnet-Superuser Martin Derenthal wenden, heißt es in der Pressemitteilung. Der Natzunger ist per E-Mail unter der Adresse m.derenthal@sportkreis-warburg.de zu erreichen.
Zudem weist der Sportkreis darauf hin, dass mittlerweile keine Spielpläne mehr in gedruckter Form an die Vereine versandt werden. Diese stünden nun als pdf-Dateien unter der Adresse des Sportkreises zur Verfügung. Ferner könne und müsse jeder Verein im Menüpunkt »Adressverwaltung« die notwendigen Adressdaten sowie Angaben zu seinen Vorstandsmitgliedern, Betreuern und Abteilungsleitern pflegen.

Artikel vom 13.02.2006