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Umstellung des
Führerscheins


Kreis Gütersloh (WB). Damit es nicht zu Überraschungen kommt, weist die Abteilung Straßenverkehr des Kreises darauf hin, dass Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis bei der Umstellung auf die neuen Klassen eine Zuteilung der Klasse T nur auf gesonderten Antrag erhalten. Voraussetzung ist die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, die beim Beantragen nachgewiesen werden muss. Wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis bei der Umstellung der alten Klasse 3 nicht die Erteilung der Klasse T beantragt hat, kann dies binnen zwei Jahren nachgeholt werden.

Artikel vom 10.02.2006