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Fragen zum
Fragebogen

Viele Bürger rufen im Rathaus an

Verl (köh). Kaum sind die 8000 Bescheide über Grundbesitzabgaben inklusive der Fragebögen zum Oberflächenwasser am Mittwoch in die Verler Haushalte geflattert, steht auch schon das Telefon im Rathaus nicht mehr still.

»Wir haben viele Anrufe bekommen«, teilte Uwe Klusmeyer aus der Kämmerei auf Anfrage mit. Vor allem die Berechnung der versiegelten Oberflächen auf ihren Grundstücken macht vielen Bürgern Kopfschmerzen. »Soll ich etwa mit einem Zollstock aufs Dach klettern und genau abmessen?«, protestierte ein Bürger. »Nicht nötig«, meint dazu Klusmeyer. »Wir sagen den Anrufern immer: Machen Sie es problemlos.« Da es allein um Flächenangaben in Schritten von 50 Quadratmetern (qm) gehe, reiche das Wissen um die Grundfläche des Hauses. »Wie groß diese Fläche ist, können Hausbesitzer normalerweise aus ihren Unterlagen ersehen. Wenn nicht, muss man eben mal nachmessen.« Auch der Dachüberstand dürfe dabei nicht vergessen werden. »Auf einen Meter mehr oder weniger kommt es aber nicht an«, betonte Uwe Klusmeyer. Außer dieser Grundfläche müssen Garagenflächen und alle gepflasterten oder asphaltierten Flächen angegeben werden, die irgendwie mit der öffentlichen Kanalisation in Verbindung stehen. Das kann beispielsweise über eine Regenrinne direkt geschehen oder aber auch durch ein Gefälle, über das Regenwasser in den öffentlichen Straßenbereich und damit in die Kanalisation fließt. Auch eine Terrasse im Garten ist zwar eine versiegelte Fläche, muss aber nicht angegeben werden, wenn das Regenwasser in den Garten abfließt.
Mit Hilfe der Fragebögen will die Gemeinde die Bemessung der Gebühren neu gestalten. Bisher gilt eine Gebühr von 25 Euro pro angefangene bebaute oder befestigte Fläche von 400 qm. Das bedeutete auch für Flächen von 100 qm die volle Gebühr. Künftig soll ein Raster von 50 qm als Maßstab zugrunde gelegt werden und die Bemessung gerechter gestalten. 2007 soll die neue Ordnung in Kraft treten. Die ausgefüllten Fragebögen erwartet der Abwasserbetrieb bis zum 15. März zurück.
Weitere Fragen von Anrufern drehten sich um die Schmutzwassergebühr und um Eigentümerwechsel. »Das ist aber eigentlich eher unser Alltagsgeschäft«, kommentierte Hartmut Helfberend die Anfragen. »Hier geht es vor allem um Berechnungen, die über den Stichtag 15. November hinaus gehen.«
Auch Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid erhielt die Kämmerei. »Mittlerweile schon an die 30«, teilte Helfberend mit. Hintergrund ist eine Beschwerde, die beim Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Das Argument: Wer sein Wohneigentum selber nutze, dürfe nicht zur Steuer veranlagt werden. Vordrucke für diesen Einspruch kursieren derzeit im Internet. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, Einspruch einzulegen und zugleich aber die Steuer zu zahlen. Der Antragsteller hat damit die Chance, möglicherweise bei einem positiven Entscheid in Karlsruhe später Geld zurückzubekommen. »Diese Chance halten wir aber für äußerst gering«, meinte Helfberend.

Artikel vom 10.02.2006