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Pflanzen
verpflichten


Wer einen Garten besitzt, muss sich nicht nur um seine Pflanzen kümmern, sondern hat auch bestimmte Pflichten zu erfüllen, die so genannten Verkehrssicherungspflichten. Demzufolge ist man beispielsweise dafür verantwortlich. dass niemand durch Astbruch oder ähnliche Ereignisse zu Schaden kommt. Es ist zwar ohne weiteres möglich, Fremden den Zutritt zum eigenen Gaten zu verwehren. Doch die Verkehrssicherungspflicht bezieht sich auch auf Schäden, die durch Bestandteile des Gartens außerhalb seiner Grenzen eintreten. Dies betrifft Pflanzen ebenso wie Gartenhäuschen, Fahrradschuppen oder schadhafte Zäune. Jeder Gartenbesitzer sollte daher den Zustand der Pflanzen in regelmäßigem Abstand prüfen, vor allem, wenn es sich um Pflanzen handelt, die nahe der Grundstücksgrenze stehen. Denn besonders alte und schwächere Bäume können zu abbrechenden Ästen neigen. Wer hier nicht regelmäßig überprüft, muss für Schäden haften.

Artikel vom 05.04.2006