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Kartellamt sagt
auch RTL ab

Übernahme von n-tv gestoppt

Bonn/Köln (dpa/Reuters). Das Bundeskartellamt will RTL den geplanten Erwerb der alleinigen Kontrolle am Nachrichtensender n-tv untersagen. Der Zusammenschluss verstärke die marktbeherrschende Stellung von RTL in der TV-Werbung und gebe der Gruppe zu große Einflussmöglichkeiten auf n-tv.

RTL hält bislang 50 Prozent der Anteile an n-tv und will die restlichen 50 Prozent vom Mitgesellschafter CNN/Time Warner übernehmen. Dem Kölner Sender sei in der vergangenen Woche eine so genannte Abmahnung zugestellt worden, berichtete das Kartellamt. RTL hat nun eine Frist bis zum 16. Februar, um zu der Vorentscheidung Stellung zu nehmen.
Ein RTL-Sprecher bestätigte den Vorgang. Er verwies darauf, dass auch in den bisherigen Berechnungen der Kartellbehörden und der Medienkontrollkommission KEK der Sender n-tv beim Zuschauer- und Werbemarkt bereits »in vollem Umfang« RTL zugeschlagen worden sei.
Auf dem bundesweiten Fernsehwerbemarkt verfüge RTL (Luxemburg) mit den Sendern RTL, Vox, Super RTL und n-tv gemeinsam mit ProSiebenSat.1 bereits heute über eine marktbeherrschende Stellung, erläuterte das Kartellamt. Nach bisherigen Erkenntnissen führe der geplante Erwerb der restlichen 50 Prozent der Anteile »zur Absicherung und damit zur Verstärkung dieser kollektiven marktbeherrschenden Stellung«.
Bereits im Dezember hatte das Kartellamt seine skeptische Haltung gegenüber dem Vorhaben deutlich gemacht und eine vertiefte Prüfung angekündigt. RTL hatte Ende November mitgeteilt, die 50-prozentige Beteiligung des US-Nachrichtensenders an n-tv übernehmen zu wollen. Zum Kaufpreis wollten beide Seiten keine Angaben machen.
Den Werbemarkt der Nachrichtensender teilen sich n-tv und N24. Der dritte Kanal, Phoenix, wird als öffentlich-rechtlicher Dokumentationssender von ARD und ZDF gemeinsam betrieben und ist werbefrei. Im vergangenen Jahr erreichte jeder der drei Sender einen durchschnittlichen täglichen Zuschaueranteil von 0,6 Prozent.
Vor wenigen Tagen hatte der Springer-Konzern auf die Übernahme von ProSiebenSat.1 verzichtet. Nach einer Fusionsuntersagung durch das Kartellamt hätte nur noch eine Ministererlaubnis oder eine Klage gegen die Behördenentscheidung die Übernahme ermöglichen können.

Artikel vom 07.02.2006