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Befristet
zugelassen


Mit einem Saisonkennzeichen starten jetzt wieder viele Biker, Wohnmobilbesitzer und Carbiofahrer in den Frühling. Es erlaubt eine reguläre Zulassung für mindestens zwei und höchstens elf volle Monate. Auf dem Kennzeichen wird rechts die Gültigkeitsdauer vermerkt: zum Beispiel 04 - 11 (April bis November). Auch für Oldtimer-Besitzer lohnt es sich mitunter, darauf zurückzugreifen, da es im Einzelfall steuerlich günstiger ist als das H-Nummernschild für Oldtimer oder das rote Dauerkennzeichen. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind nur in dem angegeben Zeitraum zugelassen. In der Ruhepause - meist im Winter - müssen sie auf Privatgelände abgestellt werden. Da die Fahrzeuge nicht stillgelegt sind, gelten auch hier die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung. So muss etwa der Halter einen Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle melden.

Artikel vom 25.03.2006