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Licht im »Kuddelmuddel«

58-jähriger Rietberger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rietberg (sch). Etwas Licht in das »Kuddelmuddel«, wie der Richter des Gütersloher Schöffengerichts das geschäftliche Vorgehen des angeklagten ehemaligen Geschaftsführers einer Rietberger Sanitär GmbH bereits bezeichnet hatte, brachte am dritten Verhandlungstag das Urteil: Wegen Untreue, Betruges und Insolvenzverschleppung erhielt der 58-Jährige eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten.
Gleichzeitig hat er insgesamt 25 000 Euro Wiedergutmachung an seine frühere Mitgesellschafterin und an einige Kunden zu zahlen. Der Verteidiger sah nur eine Untreue und die Insolvenzverschleppung als gegeben, er plädierte auf eine angemessene Geldstrafe, zumal sein Mandant sich nicht selbst bereichert habe. Wie bereits berichtet, gründete der Angeklagte, ein gelernter Versicherungskaufmann, Ende 2002 mit der Inhaberin einer Sanitäreinzelfirma in Rietberg eine Gesellschaft, die sich überwiegend in einem Neubaugebiet Nähe Lippstadts mit der Planung und Lieferung von Heizungsanlagen befasste. Bereits im Sommer 2003 lag bei der Gesellschaft eine völlige Kapitalunterdeckung vor, wie das Gericht nunmehr feststellte. Die Stammeinlage in Höhe von 25 000 Euro war von dem Angeklagten gleich bei der Gesellschaftsgründung auf ein fremdes Konto umgeleitet worden, so dass sie dem Zugriff der Firma entzogen war.
In mindestens zwei Fällen hatten Kunden für die Montage der Heizungsanlage in ihren Neubauten Anzahlungen zwischen 5 000 und 7 000 Euro geleistet. Allein der Angeklagte war nicht in der Lage, den zugesagten Bauauftrag mit seinen Subunternehmern auch auszuführen, zumal Geld für den Materialeinkauf fehlte. Mit den Vorauszahlungen waren andere Löcher gestopft worden. Subunternehmer, die einige Aufträge ausführten, mussten ohne nennenswerten Gewinn arbeiten. Anfang 2004 war die Gesellschaft völlig überschuldet und zahlungsunfähig.
Obwohl wiederholt von der eigenen Buchhalterin auf die desolate Finanzlage hingewiesen, habe sich der Angeklagte völlig uneinsichtig gezeigt, wie jetzt der Staatsauwalt bemerkte. Er ließ seine Mitgesellschafterin im Unklaren, indes versuche er nunmehr, auf die junge Frau eine Mitschuld abzuwälzen. Den längst fälligen Insolvenzantrag stellte der Angeklagte seinerzeit nicht, erst eine Krankenkasse beantragte das Verfahren.

Artikel vom 06.02.2006