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Windräder: Es bleibt bei Fläche

Hesselteicher Areal als Vorrangzone

Versmold (igs). Auch wenn das Land noch so oft in Erlassen davon schreibt, dass Windkraftanlagen einen Abstand von 1500 Metern zur Wohnbebauung haben sollen: Der Abstand von 300 Metern ist geltendes Bundesgesetz. Darum will die Stadt auch daran festhalten, im Gebiet Brockmanns Heide in Hesselteich eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen auszuweisen.

Andreas Wehmöller von der Bürgerinitiative gegen Windräder hatte während der Offenlegung des geänderten Flächennutzungsplanes Widerspruch eingelegt und gefordert, die gesamte Konzentrationszone, die in der geänderten Fassung des Planes vorgesehen ist, zu streichen. Wehmöller hatte sich dabei auf einen Erlass des Landes NRW bezogen, das im vergangenen Oktober empfohlen hatte, zwischen »Windmühlen« und Wohnhäusern 1,5 Kilometer Abstand zu halten. »Nach unserem Rechtsverständnis kann nach diesem Erlass kein Windvorranggebiet beschlossen werden, bei dem die Windräder nur 300 Meter -Êalso ein Fünftel des im Erlass Empfohlenen -Ê Abstand zur Wohnbebauung haben.
Erlass ist jedoch nicht gleich geltende Bundesgesetz-Rechtsprechung in der Bauleitplanung, erklärte Rolf Nagelmann vom Planungsbüro Nagelmann und Tischmann. Er wies auf die immensen Folgen hin, die entstehen könnten, wenn die Stadt auf diese Konzentrationszone verzichten und den im Erlass empfohlenen 1500-Meter-Abstand folgen würde: »Damit wären alle Konzentrationszonen weg, Anlagen könnten in jedem Bereich der Stadt entstehen«, warnte er davor, dem Windanlagen-Wildwuchs Tür und Tor zu öffnen.
Würde es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, weil man grundsätzlich denkbare Flächen im Flächennutzungsplan streiche, könnte die Stadt Versmold nicht mehr auf der sicheren Seite sein. Ohne Konzentrationszone, dafür nur noch einzelne Restflächen anzubieten, betrachten Gerichte als »Feigenblatt-Planung«. Angesichts der Tatsache, dass die Anlagen immer leiser würden, könne es sein, dass dann nicht einmal mehr ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden müsste. »Darum sind Konzentrationszonen weiterhin das richtige Instrument.« Denn der »Vorsorgeabstand« von 300 Metern wäre im Flächennutzungsplan weiterhin aktuell.
Der Empfehlung schloss sich auch Ausschussvorsitzender Lothar Hogreve (CDU) an: Man solle bei der Fläche bleiben, die am Ende vielleicht gar nicht genutzt werde. Denn der bislang letzte Interessent hatte - wie exklusiv berichtet - seinen Bauantrag für drei Anlagen zurückgezogen. Nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sei die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht mehr gegeben gewesen.
Die Ausschussmitglieder empfahlen einstimmig, den Flächennutzungsplan zu ändern und die Konzentrationszone in Hesselteich auszuweisen. Der Stadtrat muss in der Sitzung am 16. Februar ebenfalls noch zustimmen.

Artikel vom 03.02.2006