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Kreis will Bünde an Kosten beteiligen

Schäden am Dobergmuseum: Kreistag sieht Mitverantwortung der Stadt

Von Rainer Grotjohann
Kreis Herford (HK). Die Stadt Bünde ist weder Betreiberin des Dobergmuseums, noch Bauherrin. Bauherr ist der Förderverein, Betreiber der Kreis Herford. Der will aber jetzt die Stadt an den Kosten für die Beseitigung der Bauschäden beteiligen.

Wie exklusiv berichtet, belaufen sich diese Schäden auf eine Summe von mehr als eine Million Euro. Der Kreis, der das Museum im Jahr 2002 übernommen hatte, stand nun vor der Entscheidung, ob er den Architekten Prof. Dr. Dieter Quiram, Braunschweig, für die komplette Schadenssumme in Regress nehmen oder einen Vergleich mit der Haftpflichtversicherung Quirams annehmen will. Nach Informationen dieser Zeitung soll diese gut ein Drittel der Gesamtsumme angeboten haben.
Über dieses Thema hatte der Kreistag jetzt in nichtöffentlicher Sitzung zu befinden. Eine Entscheidung ist, wie aus gut unterrichteter Quelle verlautete, jedoch nicht gefallen. Erst in seiner Sitzung am 3. März soll das Gremium über das weitere Vorgehen entscheiden. Und bis dahin, so der Auftrag der Kreistagsmitglieder, soll die Verwaltungsspitze mit der Stadt Bünde Verhandlungen aufnehmen und anschließend berichten, ob - und wenn ja in welcher Höhe - Bünde bereit ist, die jetzt dringend anstehenden Arbeiten zur Verhinderung weiterer Schäden an dem maroden Baukörper mitzufinanzieren. Denn zu dieser so genannten Schadensminderung ist der Kreis verpflichtet.
Vertragliche Verpflichtungen der Kommune zu solchen Zahlungen bestehen nicht. Jedoch scheint der Kreistag von einer Mitverantwortung der Stadtverwaltung Bünde an den festgestellten Bauschäden auszugehen. Denn: Die Bünder Verwaltung unterstützte den Bauherren, den Förderverein Dobergmuseum, mit seinen Fachleuten in der Bauphase.
Annahme des Kreistages: Die Bünder Bauverwaltung hätte bemerken können oder müssen, dass der mit der Bauleitung beauftragte Architekt Quiram schwer wiegende Fehler gemacht habe. Im Kreistag sollen Stimmen laut geworden sein, Bünde notfalls auf gerichtlichem Wege zur Zahlung eines namhaften Betrages zu verpflichten. Ein solches Verfahren aber könnte sich über Jahre hinziehen.

Artikel vom 31.01.2006