31.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Wegen einer Frau flogen
an Realschule die Fäuste

Junge Kasachen aus Altkreis regeln Streit auf ihre Art

Halle (abe). Manche Menschen neigen dazu, ihre Meinungsverschiedenheiten nicht mit Worten und Taten zu lösen, sondern stattdessen Fäuste »sprechen zu lassen«. So auch in diesem Fall, der gestern vor dem Amtsgericht Halle verhandelt wurde. Auslöser des Streits war - wie so oft - eine Frau.

In diese Frau war der 18 Jahre alte in Kasachstan geborene Mann aus Halle offenbar immer noch verliebt. Sie hatte aber offenbar nur noch Augen für einen seiner Landsleute, ein 23-Jähriger, der aus Steinhagen kommt.
»Unter Männern« wurde die Sache schließlich geklärt. Der aus Eifersucht gekränkte 18-Jährige trommelte seine zwei älteren Brüder (23 und 27 Jahre) zusammen. Gemeinsam suchten sie den neuen Geliebten der Frau an der Realschule Halle auf. Dort fand eine kleinere Geburtstagsfeier statt, so dass auch für hinreichend »Publikum« gesorgt war. An jenem Abend im Juni 2005 flogen dann kräftig die Fäuste - mit der Folge, dass beide Hauptduellanten zahlreiche zumeist kleinere Verletzungen am ganzen Körper erlitten . Erst als die Polizei hinzugerufen wurde, kamen die Streithähne auseinander.
Die drei Brüder saßen nun wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. Richter Michael Hunke hatte acht Zeugen geladen. Die mutmaßlichen Täter präsentierten sich vor Gericht lammfromm. Für sie sei die Sache erledigt und alles gar nicht so schlimm gewesen. Das Opfer, der 23-Jährige aus Steinhagen, sprach hingegen von mächtig Prügel, die er bezogen haben will. Drei Mal sei er bewusstlos gewesen. Und alle drei Brüder hätten immer wieder auf ihn eingeschlagen. Während einer der Brüder zugab, eine Plastikluftpumpe zu Hilfe genommen zu haben, sprach das mutmaßliche Opfer von einem Holzschlagstock, der seinen Körper traktiert hätte.
Am Ende beließ es Richter Hunke vorsorglich bei diesen Aussagen. Er verzichtete auf alle acht Zeugen und somit auf weitere Versionen der Schlägerei. Gegen Zahlung von 1500 Euro an das Opfer wurden das Verfahren eingestellt. Jeder Angeklagte muss 500 Euro an den 23-Jährigen zahlen. Der Steinhagener verzichtete im Gegenzug auf weitere Schmerzensgeldansprüche. Alle versicherten kleinlaut, künftig nicht mehr aneinander zu geraten.

Artikel vom 31.01.2006