Kreis Gütersloh (WB/rec). Der »Wasserstreit« geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Berufung des Klägers, eines Landwirtes aus Herzebrock-Clarholz, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes zugelassen. Der Landwirt klagte gegen die vom Kreis erteilte Erlaubnis, eine nicht im Grundbuch eingetragene Wasserleitung weiterhin nutzen zu dürfen. Lokalteil