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Garagen-Abriss als Bedingung

Altenbekener Rat will keine »Bauruinen« in Schwaney


Schwaney (bel). Mit einem »blauen Auge« kommen die beiden Häuslebauer in Schwaney davon, deren Häuser im Baugebiet »Umterm Limber« einen meterweiten »Satz ins Grüne« gemacht hatten und die Baugrenzen überschritten (wir berichteten am 20. Januar). Der Rat der Gemeinde Altenbeken gab in seiner jüngsten Sitzung an die betroffenen Familien fast einstimmig das deutliche Signal in Form einer Absichterklärung, dass die Gemeinde in eine Bebauungsplanänderung einsteigt, wenn die beiden Garagen abgerissen werden. Dann werde es jedoch keine Duldung der Grenzüberschreitungen geben, sondern eine Änderung des Bebauungsplanes, bei der wiederum alle Stellungnahmen eingeholt werden. Am Rande der Sitzung äußerten Ratsmitglieder zu dem Kompromiss, dass die Gemeinde schließlich kein Interesse an Bauruinen haben könnte. Die beiden Häuslebauer hatten auf ihrem Grundstück die Bebauungsgrenze um eineinhalb und zweieinhalb Meter verletzt und auf einem reservierten Grünstreifen gebaut. Im schlimmsten Fall hätten den Bauherren sogar der Abriss der Häuser drohen können, weil beiden Bauten letztlich »illegal« sind. Auf dem Spiel stehen zudem für die Familien erhebliche Summen an Fördergeldern.

Artikel vom 28.01.2006