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Von Annemarie Bluhm-Weinhold

Steinhagener
Aspekte

A 33: Kühler Blick auf heißes Eisen


Die A 33 diese Woche aus ganz ungewohntem Blickwinkel: Die Autobahnplanung, das heiße politische Eisen seit Jahrzehnten, wird erstmals der nüchternen, ja kühlen juristischen Analyse unterzogen. Engagierter Streiter für die Interessen der Gemeinde, aber ohne Emotionen und ohne Ambitionen für politische Richtungen, den Focus allein auf die Buchstaben des Gesetzes gerichtet, bringt der Münsteraner Fachanwalt Dr. Georg Hünnekens eine ganz neue Spielart in die unentwegte A 33-Debatte.
Für die Strategien sei er nicht zuständig, hält er im Ausschuss denen entgegen, die politische Wertungen wagen. Der Jurist bewegt sich auf einem ungeheuer komplexen - und teils auch unwägbarem - Terrain gesetzlicher Vorschriften, Richtlinien und Urteile und macht deutlich, was juristisch erreichbar ist für die Gemeinde bei der Gestaltung der Autobahn. Der oft so emotionsgeladenen und sich häufig schon um sich selbst drehenden A 33-Debatte tut das allemal gut, denn so werden Realitäten deutlich, mit denen Steinhagen ja leben muss. So drohen natürlich auch Hoffnungen zu schwinden, denn Spielraum für umfangreiche Trassenänderungen, auch für Einhausungen oder Tieferlegungen sieht Hünnekens - per Gesetz jedenfalls - nicht.
Aber Angriffspunkte, die Forderungen der Gemeinde, etwa nach deutlich verbessertem Lärmschutz, durchzusetzen, die macht er deutlich. Erste Erfolge sind ja mit den angekündigten Änderungen, die die Planer derzeit vornehmen, auch durchaus vorhanden. Dennoch wird es wichtig sein, alle Aspekte dieser Autobahn weiter im Blick zu behalten, um für Steinhagen am Ende das Möglichste zu erreichen. Auch, was die Summenpegel betrifft. Denn trotz - oder gerade wegen - aller Unsicherheiten bei Zuständigkeiten und Zielsetzungen in der Umsetzung der EU-Umgebungslärmstudie: Da könnte sich vielleicht ein Ansatzpunkt ergeben, einer neuen Landes- wie Bundesregierung, die erklärtermaßen am Bau der A 33 interessiert sind, politische Zugeständnisse abzutrotzen. Schließlich geht es nicht um die »Punktlandung« beim Lärmschutz, hat der Anwalt deutlich gemacht: Grenzwerte darf man unterschreiten: Und das sollte man vielleicht auch, wenn man weiterkommen möchte.

Artikel vom 28.01.2006