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Schwimmer weiter
auf dem Trockenen

Hallenbad öffnet am 4. Februar

Harsewinkel (jaf). Die gute Nachricht zuerst: Die Wassergebühren bleiben in Harsewinkel konstant. Das hat der Betriebsausschuss am Mittwochabend so beschlossen. Und jetzt die schlechte Meldung der Sitzung: Das Hallenbad bleibt noch einige Tage länger geschlossen als geplant. Die Reparaturen ziehen sich hin.

»Leider klappt es nicht mit der Wiedereröffnung am 30. Januar«, betonte Schwimmmeister Reinhard Strotjohann am Donnerstag im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT. Und er sagte auch, warum: »Zum einen haben wir Probleme mit Zulieferern. Außerdem muss nun auch noch der alte Ozonreaktionsbehälter ersetzt werden. Bis eine neue Anlage kommt, werden sicherlich sechs Wochen ins Land streichen. So lange müssen die Schwimmer aber natürlich nicht auf die Öffnung des Hallenbades warten«. Damit rechnet Strotjohann spätestens am Samstag, 4. Februar: »Ich denke aber, dass wir das auch schneller hinbekommen werden«.
Zunächst werden die Renovierungsarbeiten der Filteranlagen (das WESTFALEN-BLATT berichtete) abgeschlossen. Parallel werden Angebote für den neuen Ozonreaktionsbehäter eingeholt. Die Kosten dafür werden sich auf geschätzt 30 000 Euro belaufen. Hinzu kommen noch einmal 90 000 Euro für die Filteranlage und die neue Mess- und Regeltechnik.
In diesem Zusammenhang weist Reinhard Strotjohann darauf hin, dass die neue Filteranlage sowohl für das Hallen- als auch für das Freibad genutzt wird. »In der Bevölkerung herrscht die Meinung, dass wir die Filteranlage auch im Sommer hätten austauschen können, um das Hallenbad erst gar nicht schließen zu müssen. Das ist jedoch Quatsch. Wenn wir die Arbeiten in den Sommer gelegt hätten, hätten wir das Freibad schließen müssen. Und das kann sich ja nicht ernsthaft jemand wünschen«, so der Schwimmmeister.
Doch nun zum erfreulichen Teil: Bei den Wassergebühren bleibt alles wie gehabt. Ende 2005 hat der Betriebsausschuss nicht über eine Gebührenerhöhung abgestimmt. Und am Mittwochabend schied eine rückwirkende Gebührenerhöhung ebenfalls aus. »Eine geänderte Gebührensatzung darf die Gesamtheit der Gebührenzahler rückwirkend nicht schlechter stellen als die ursprüngliche Satzung«, so Verwaltungsmann Stefan Volmering. Und mehr gab es dazu auch nicht zu sagen. Punkt.

Artikel vom 27.01.2006