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Objektivität im Umzugsprozess wird geprüft

Bürgermeister gibt Erklärung zum Verfahren der Zentralisierung der Kulturverwaltung ab


Bad Oeynhausen (hil). Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann will jetzt intern prüfen lassen, wie und von wem der Prozess der Zentralisierung der Kulturverwaltung in der Volkshochschule gestört worden ist. Das WESTFALEN-BLATT hatte in mehreren Berichten veröffentlicht, dass die VHS einen Raum in der zweiten Etage abgeben müsste, damit dort der Kulturamtsleiter Karl-Rudolf Henkes seine neue Aufgabe wahrnehmen kann. Henkes soll die Leitung der Kulturverwaltung für VHS, Museen und Musikschule übernehmen und die Aufgaben unter den Verwaltungskräften koordinieren.
In einer zeitlich akribisch zusammengestellten Liste hat Bürgermeister Klaus Mueller-Zahlmann am Mittwochabend im Hauptausschuss den Politikern berichtet, wie und wann die internen Abläufe erfolgt sind. Der gesamte Um- und Einzug der Kulturverwaltung war seit September vorbereitet worden - als Folge des Ratsbeschlusses vom 9. September. Dieser besagte, dass die Kulturarbeit künftig von der Staatsbad GmbH zu leisten und die Verwaltung in der VHS zusammenzuführen sei. Hintergrund sind Einsparungen von Personalkosten und eine bessere Koordination der Arbeitsabläufe.
»Die Amtsleiter und die zuständigen Leiter der betroffenen Einrichtungen wurden darüber informiert«, sagte Mueller-Zahlmann. Insbesondere mit den Leitern von Museum, VHS und Musikschule seien die Maßnahmen erörtert und abgestimmt worden. Auch der Personalrat habe zugestimmt. Als der Kulturausschuss schließlich den Umbau im VHS-Foyer abgelehnt hatte, habe man nach einer anderen Lösung suchen müssen.
Nach einer Begehung der Volkshochschule am 20. Dezember habe, so Mueller-Zahlmann, der VHS-Leiter einen Seminarraum in der zweiten Etage für die Einrichtung eines Büros angeboten. Ein Raumkonzept wurde erstellt. »Durch die Zentralisierung werden andere Räume frei, so dass das Gebäude Bahnhofstraße 43 verkauft werden kann.«
Was den Bürgermeister jedoch ärgert, ist die scheinbar fehlende Objektivität der Beteiligten. Das »Prinzip der Einheitlichkeit« der Verwaltung sei seiner Meinung nach verletzt worden. Wer sich in welcher Form nicht an »stringente Vorgaben« gehalten hat, das soll nun intern geprüft werden.

Artikel vom 27.01.2006