28.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Einsprüche sofort an
das Finanzamt schicken

Grundsteuer ist rechtlich umstritten


Salzkotten (WV). Die Erhebung von Grundsteuer auf selbst genutztes Wohneigentum, also Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, ist rechtlich umstritten. Daher sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Widersprüche gegen die Abgabenbescheide bei der Stadt Salzkotten eingegangen. Für Widersprüche in dieser Angelegenheit ist das Rathaus jedoch die falsche Adresse, sagt die Verwaltung. Beim Bundesverfassungsgericht läuft unter dem Aktenzeichen1BvR1644/05 eine Verfassungsbeschwerde, über die aber noch nicht entschieden ist.
Um sich Rückzahlungsansprüche für den Fall eines für sie positiven Urteils zu sichern, können Grundstückseigentümer Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) einlegen. Dieser ist für das Stadtgebiet Salzkotten an das Finanzamt Paderborn, Bahnhofstraße 28-30, 33102 Paderborn, zu richten. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Rückseite des Abgabenbescheides 2006 der Stadt Salzkotten.

Artikel vom 28.01.2006