30.01.2006
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Sofern Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen erheben wollen, sind diese bis zum 14. 2. 2006 bei der Kreisverwaltung Herford schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Die Bekanntmachung hängt vom 1. 1. 2006 bis 9. 2. 2006 an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Kreishauses in Herford, Amtshausstraße 3, aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Nachrichtlich wird die Bekanntmachung auf den Internetseiten des Kreises Herford (www.kreis-herford.de) veröffentlicht und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden des Kreises Herford ausgehängt. Auf Wunsch wird die Bekanntmachung übersandt. Bestellungen werden unter der Telefon-Nummer (0 52 21) 13-13 44 oder E-Mail-Adresse info@kreis-herford.de entgegengenommen.Frist für Einwendungen: vom 1. 2. 2006 bis einschließlich 14. 2. 2006 Ort der Auslegung: Kreisverwaltung Herford, 32051 Herford, Amtshausstr. 3, Zimmer 345, während der Dienststunden
Herford, den 23. Januar 2006
Die Landrätin
gez. Curländer
Artikel vom 30.01.2006