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Bekanntgabe
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. 7. 1994 (GV. NRW S. 646 / SGV. NRW 2021) zuletzt geändert durch das Gesetz über ein Neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW - GV.NRW Nr. 41 vom 24. 11. 2004), in Verbindung mit den §§ 75 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. 7. 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023), ebenfalls geändert durch das Gesetz über ein Neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Herford für das Haushaltsjahr 2006 mit seinen Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Sofern Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen erheben wollen, sind diese bis zum 14. 2. 2006 bei der Kreisverwaltung Herford schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Frist für Einwendungen:vom 1. 2. 2006 bis einschließlich 14. 2. 2006
Ort der Auslegung:Kreisverwaltung Herford, 32051 Herford, Amtshausstr. 3, Zimmer 345, während der Dienststunden
Die Bekanntmachung hängt vom 1. 1. 2006 bis 9. 2. 2006 an der Bekanntmachungstafel im Foyer des Kreishauses in Herford, Amtshausstraße 3, aus und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Nachrichtlich wird die Bekanntmachung auf den Internetseiten des Kreises Herford (www.kreis-herford.de) veröffentlicht und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden des Kreises Herford ausgehängt. Auf Wunsch wird die Bekanntmachung übersandt. Bestellungen werden unter der Telefon-Nummer (0 52 21) 13-13 44 oder E-Mail-Adresse info@kreis-herford.de entgegengenommen.
Herford, den 23. Januar 2006
Kreis Herford
Die Landrätin
gez. Curländer

Artikel vom 30.01.2006