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SWK: Vergabepraxis
steht in der Kritik

Unternehmer sieht sich benachteiligt

Von Ralf Meistes
Herford (HK). Sind private Unternehmen in Herford noch konkurrenzfähig, wenn die Service- und Wirtschaftsgesellschaft (SWK) bei Vergaben das letzte Gebot machen darf? Nein, sagt ein Herforder Diplom-Ingenieur, der nicht genannt werden will, weil er um Aufträge fürchtet.

Eine Dienstanweisung zur Vergabeordnung, die im Rathaus kreist und dem HERFORDER KREISBLATT in Auszügen vorliegt, hält der Herforder Unternehmer für Wettbewerbsverzerrung. Dabei geht es um eine Sonderregelung für die SWK zur freihändigen Vergabe von Leistungen mit geschätzten Ausgaben von bis zu 5000 Euro netto.
Darin heißt es unter anderem: »Die Vergabestellen sind hiermit angewiesen, bei allen Vergaben von Lieferungen und Leistungen, die die SWK mbH außerhalb der bestehenden Spartenleistungsverträge anbieten kann, die SWK mbH zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Überschreitet das von der SWK mbH unterbreitete Angebot das günstigste Vergleichsangebot um bis zu 15 Prozent, sollen die ausschreibenden Stellen der SWK mbH Gelegenheit geben, ihr Angebot auf das des preisgünstigsten Mitbewerbers zu vermindern.
Die SWK mbH erhält als städtische Tochter somit die Möglichkeit zum Letztgebot«. Damit sei dem Preisverfall beispielsweise im Bereich der Grünflächenpflege Tür und Tor geöffnet, kritisiert der Herforder Unternehmer.
Die Kritik ist mittlerweile auch bei der Stadt angekommen. »In der Praxis ist es allerdings nicht so, dass jedes Mal die SWK den Zuschlag für einen Auftrag bekommt. Die SWK muss sich als GmbH genauso dem Wettbewerb stellen wie die anderen Unternehmen«, sagt Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm. Gleichwohl habe die Stadt selbstverständlich ein Interesse daran, dass viele Aufträge an die SWK gehen. Rechtlich sei die Stadt auf der sicheren Seite, denn bei Beträgen bis zu 5000 Euro komme es zur freihändigen Vergabe von Leistungen, sprich die Aufträge können direkt an Firmen vergeben werden. Doch angesichts des wachsenden Protests habe die Stadt reagiert: »Meines Wissens ist die Klausel mittlerweile aufgehoben worden«, so Böhm. Schon heute erwirtschaftet die SWK, an der die Stadt mit 51 Prozent beteiligt ist, zehn Prozent ihres Umsatzes aus Aufträgen Dritter. »Macht sie Verluste, werden die mit öffentlichen Geldern aufgefangen«, beschwert sich der Diplom-Ingenieur, der nicht genannt werden möchte. Er vermute zudem, dass die SWK mit ihrem städtischen Anteil keine Steuern entrichten müsse. Die Geschäftstätigkeit der SWK war bereits vor einem Jahr in die Schlagzeilen geraten. Damals überprüfte der Kreis die wirtschaftliche Betätigung des städtischen Entsorgungsbetriebes. Landrätin Lieselore Curländer stellte seinerzeit klar, dass eine Kommune nur unter »Vorliegen eines dringenden öffentlichen Zwecks« erwerbswirtschaftlich tätig werden darf. Ein Gartenbaubetrieb dürfte dazu nicht gehören. Vor allem die SWK-Arbeiten im Bereich der Grünflächenpflege wurden von den Grünen im Kreis kritisiert. Kreistagsmitglied Ullrich Richter beklagte, dass ein städtischer, gebührenfinanzierter Betrieb privaten Unternehmen Konkurrenz mache.

Artikel vom 27.01.2006