27.01.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Über Klage entscheidet erst
Planfeststellungsbeschluss

Gestern Abend im Ausschuss: A 33 aus rechtlicher Sicht

Steinhagen (anb). Ob sich eine Klage der Gemeinde gegen die A 33-Planung lohnt, das wird man erst nach dem Planfeststellungsbeschluss entscheiden können. Das erklärte der Anwalt der Gemeinde, Dr. Georg Hünnekens, gestern Abend,im Haupt- und Finanzausschuss. Er betonte auch: »Diesen Beschluss werden wir uns ganz genau ansehen.«

Es ging nicht um politische Statements und Strategien, es ging in der Stellungnahme des Münsteraner Anwalts um die Autobahnplanung aus rechtlicher Sicht. Etliche Aspekte, die die Gemeinde in ihrer Resolution im Juni 2004 und beim Erörterungstermin im vergangenen Sommer zur Sprache gebracht hatte, griff er erneut auf. Die Summenpegel waren, wie bereits vorgestern exklusiv berichtet, ein zentraler Punkt. Wegen der bislang noch nicht geregelten Behörden-Zuständigkeiten bei der Anwendung in deutschen Verfahren, bleiben die Vorgaben aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Stichwort: Lärmminderungsplan) bisher zu unkonkret, um sie rechtlich nutzbar zu machen. Zudem müssen Richtlinien oder Grenzwerte von morgen nicht heute schon in einem konkreten Straßenbauvorhaben eingehalten werden - eine zukünftige Anwendung darf allerdings auch nicht unmöglich gemacht werden. Das gilt für Lärm ebenso wie für Luftschadstoffe.
Hünnekens ging noch einmal auf den Lärmschutz ein, sieht, wie im Vorfeld berichtet, gute Chancen, durch eine neue baurechtliche Bewertung einzelner Gebiete Verbesserungen zu erzielen. Aber eine andere Trasse wird seiner Meinung nach nicht zu erstreiten sein. »Die Trassenwahl ist immer zentral, die Variantenprüfung ein integraler und unverzichtbarer Aspekt der Gesamtabwägung«, erklärte er. Das sei in puncto Südtrasse aber auch geschehen: »Aus meiner Sicht scheinen die Gründe der Planer für die Nordtrasse plausibel zu sein«, so der Anwalt. Fehlerhaft sei die Trassenwahl nur, wenn eine Alternative unter wirklich allen Kriterien vorzugswürdig wäre. Ein Punkt, da rechtlich Chancen zu haben, könnten sich aber offenbar - und darauf zielte eine Frage der Grünen - durch die Meldung der Patthorst als FFH-Gebiet ergeben. Die Daten, die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegen - so eine weitere Nachfrage der Grünen - hält Hünnekens, zumindest erst einmal, für nicht angreifbar.
Wann aber hat die Gemeinde denn überhaupt die Befugnis zur Klage? »Keinesfalls darf die Gemeinde nur die Interessen einzelner Bürger vertreten, sondern nur die, die sie selbst als Körperschaft hat«, so Hünnekens. Das heißt, die Gemeinde muss in ihren Grundrechten betroffen sein, was Liegenschaften oder Planungshoheit betrifft. Krasses Beispiel: Die Autobahn soll durch ein geplantes Wohngebiet führen - das wäre ein Klagegrund. Schockierend, fand Gerhard Goldbecker (CDU). Da kann die Gemeinde also nicht für ihre Bürger einstehen. Fragen kamen auch von STU und Bürgerallianz. Weiterer Bericht folgt

Artikel vom 27.01.2006